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WAHLRECHT : Parität per Gesetz?

Brandenburgs Beschluss zur Erhöhung des Frauenanteils im Landtag heizt eine republikweite Debatte an

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
7 Min

Nur selten findet ein Landtagsbeschluss bundesweit so ein Echo wie der Brandenburger vom 31. Januar: Mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition sowie der oppositionellen Grünen verabschiedete das Parlament in Potsdam das "Parité-Gesetz", demzufolge die Parteien vor Landtagswahlen ebenso viele Frauen wie Männer auf ihren Landeslisten aufstellen müssen. Von Hamburg über Berlin bis München wird nun gestritten, ob man diesem in Deutschland bislang einzigartigen Beispiel folgen sollte oder die Brandenburger einen verfassungswidrigen Irrweg beschreiten. Das letzte Wort dürften Verfassungsgerichte haben, entsprechende Beschwerden sind bereits angekündigt.

Dabei befinden wir uns im Jahr 100 seit der Einführung des Frauenwahlrechts 1919, und runde Jahrestage bescheren den jeweiligen Anlässen oft zusätzliche Aufmerksamkeit. Auf der Agenda steht das Thema freilich nicht erst jetzt, sondern gilt vielen spätestens seit dem Rückgang des Frauenanteils im Bundestag bei der Wahl 2017 als dringlich. Stellten die Frauen 1990 nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 20,5 Prozent aller Abgeordneten, stieg diese Zahl bei den folgenden Urnengängen weitgehend kontinuierlich auf 36,5 Prozent im Jahr 2013. Eine Ausnahme bildete lediglich die Bundestagswahl 2005 mit einem leichten Rückgang um 0,7 Prozentpunkte, was in der öffentlichen Wahrnehmung durch die anschließende Premiere der Kür einer Bundeskanzlerin überdeckt wurde.

»Kein Ruhmesblatt« 2017 aber sank der Frauenanteil um ganze 5,6 Punkte auf 30,9 Prozent, den niedrigsten Wert seit 1998. Das sei "kein Ruhmesblatt" und "fast genau der Frauenanteil, den auch der Sudan in seinem Parlament hat", konstatierte Regierungschefin Angela Merkel (CDU) vergangenes Jahr. Dabei präsentieren sich die einzelnen Fraktionen sehr unterschiedlich: Bei den Grünen stellen derzeit Parlamentarierinnen 58,2 Prozent aller Fraktionsmitglieder, bei den Linken 53,6 Prozent und bei der SPD 42,8 Prozent. Bei der FDP machen die Frauen 23,8 Prozent der Gesamtfraktion aus, bei der CDU/CSU 20,7 Prozent und bei der AfD 11,0 Prozent. Auch wenn seit dem Herbst 2018 für drei ausgeschiedene männliche drei weibliche Abgeordnete nachgerückt sind und damit den aktuellen Frauenanteil des Parlaments auf nunmehr 31,3 Prozent angehoben haben, scheint es doch nur ein schwacher Trost, dass bei vier der sieben im Bundestag vertretenen Parteien und bei vier der sechs Fraktionen Frauen den (Co-) Vorsitz innehaben.

Und das weibliche Element ist nicht nur im Bundestag geschwächt. In manchen Landesparlamenten, sagte Merkel, liege der Wert bei etwa einem Viertel, und sie sei "schockiert über die Zahl der Oberbürgermeisterinnen". Deren Anteil sei, klagte die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) Mitte Januar bei der Feierstunde des Parlaments zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts, "von 17 Prozent auf die Hälfte, auf 8,2 Prozent, gefallen". Kein Wunder, dass der Ruf nach einer Stärkung des Frauenanteils lauter geworden ist.

Nicht nur für Süssmuth ist "der nächste Schritt die Parität". In Thüringen haben Linke, SPD und Grüne schon 2014 via Koalitionsvertrag angekündigt, ein "mit der Verfassung des Freistaates konformes Parité-Gesetz auf den Weg bringen" zu wollen. In Sachsen-Anhalt vereinbarten CDU, SPD und Grüne 2016 in ihrem Koalitionsvertrag, zu prüfen, "ob ein verfassungskonformes Parité-Gesetz auf den Weg gebracht werden kann". Und im Land Berlin erklärte die rot-rot-grüne Koalition im März 2018, die Einführung eines solchen Gesetzes zu prüfen. Beim Nachbarn Brandenburg war die oppositionelle Grünen-Fraktion schon einen Schritt weiter und legte im Februar 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor: Listenbesetzung abwechselnd mit Frauen und Männern nach dem Reißverschlussprinzip, bei den Direktkandidaten Wahl je einer Frau und einem Mann pro Wahlkreis bei Halbierung der Zahl der Wahlkreise.

Während der Parlamentarische Beratungsdienst des Potsdamer Landtags den Gesetzentwurf in einem Gutachten für die AfD-Fraktion als verfassungswidrig einstufte, griff die Koalition von SPD und Linke die Oppositionsvorlage der Grünen auf und änderte sie; wegen verfassungsrechtlicher Bedenken blieben die Direktkandidaten in den Wahlkreisen von der Neuregelung ausgenommen, für reine Frauen- oder Männerparteien gilt eine Ausnahmeregelung. Die schließlich im Landtag gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossene Novelle soll Mitte 2020 in Kraft treten, also erst nach der Landtagswahl Anfang September dieses Jahres.

Der Beschluss könnte eine Art Initialzündung sein. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) etwa warb im Januar für eine Wahlrechtsänderung, damit "Männer und Frauen zu gleichen Anteilen in den Parlamenten vertreten sind". Auch in anderen Bundesländern wird über Parité-Regelungen nachgedacht. So verwies etwa im rot-grün regierten Hamburg ein Kleiner Grünen-Parteitag vorletzte Woche darauf, dass Frankreich seit 2001 ein Parité-Gesetz habe (siehe Text unten) und weitere neun EU-Staaten vergleichbare Regelungen. Am selben Tag beriet der bayerische Landtag in erster Lesung über entsprechende Gesetzesvorschläge von SPD und Grünen, gegen die sich CSU und Freie Wähler ebenso aussprachen wie AfD und FDP.

Auch im Bund ist das Thema angekommen. Erst vergangene Woche trafen sich Parlamentarierinnen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen im Bundestag mit dem Ziel, sich besser zu vernetzen - auch um Chancen einer Paritäts-Initiative auszuloten. Bereits im Herbst hatte sich die Grünen-Vorsitzende und Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock dafür stark gemacht, den Frauenanteil im Bundestag via Parité-Gesetz anzuheben, auch wenn es nicht einfach werde, eine verfassungskonforme Ausgestaltung zu finden. Linken-Chefin Katja Kipping befand jüngst, für ein solches Gesetz sei es auch im Bund "höchste Zeit".

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) warb im Dezember dafür, die derzeit mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages diskutierte Reduzierung der Zahl der Wahlkreise zu nutzen, den Anteil direkt gewählter Frauen auf 50 Prozent zu steigern. Er will die derzeit 299 Wahlkreise auf 120 reduzieren, in denen dann je eine Frau und ein Mann direkt zu wählen wären. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plädierte vor wenigen Wochen für eine Wahlrechtsreform, "die eine gerechte Beteiligung beider Geschlechter im Parlament unterstützt". Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nannte Wahllisten, wie es sie jetzt in Brandenburg geben soll, "eine Möglichkeit".

Bei der Union hatte Merkel schon im Herbst allgemein formuliert: "Das Ziel muss Parität sein - Parität überall". In der Woche vor dem Brandenburger Landtagsbeschluss bekräftigte sie, "Parität in allen Bereichen" erscheine ihr "einfach logisch". Ihre Nachfolgerin im CDU-Vorsitz, Annegret Kramp-Karrenbauer, kündigte an, im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform "die Frage der Frauen-Repräsentanz entsprechend ihres Anteils der Bevölkerung" zu thematisieren. Viele Modelle seien gerade in der Diskussion, "zum Beispiel, dass eine Partei immer zwei Kandidaten aufstellen muss: einen Mann und eine Frau".

Viel Kritik Gegenwind kommt unter anderem aus der FDP. Deren Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert findet einen höheren Frauenanteil in den Parlamenten "zwar absolut wünschenswert", aber ein Wahlrecht könne "nicht regeln, welche Ergebnisse bei einer Wahl herauskommen". Es sei ein "durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheit der Wahl", wenn Frauen und Männern verwehrt wäre, Parteien mit einem stärkeren Anteil eines Geschlechts zu wählen, argumentiert der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Auch für Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ist die Potsdamer Entscheidung verfassungswidrig. Er moniert Verstöße gegen das Demokratieprinzip und das Prinzip der Gleichheit der Wahl.

Damit stehen sie nicht allein. Kritiker bemängeln auch, dass das Gesetz die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Parteien beschränke, selbst über ihre Kandidaten zu entscheiden. Zudem könnten kleine Parteien mit sehr geringem Frauenanteil Schwierigkeiten haben, genügend Bewerberinnen zu finden, und daher nach einem Wahlerfolg möglicherweise nicht alle ihnen eigentlich zustehenden Mandate besetzen.

Gegner des Gesetzes sehen zudem das in der Verfassung verankerte Verbot verletzt, Menschen aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren, wenn Männer beziehungsweise Frauen nur noch auf jedem zweiten Listenplatz kandidieren können. Auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom März 2018 wird verwiesen, wonach ein Parlament "kein möglichst genaues Spiegelbild" der Bevölkerung darstellen müsse. Andernfalls, argumentieren Kritiker, könnten auch Quoten für Herkunft, Alter oder Religion festgelegt werden. Ohnedies seien die Abgeordneten laut Grundgesetz "Vertreter des ganzen Volkes" und nicht einzelner Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht.

Auf Kritik stößt auch - teils aus den genannten Gründen - Oppermanns Modell. Dabei könnten zudem, lauten Warnungen, die zwei Wahlkreismandate nicht an die beiden mit den meisten Stimmen gehen, sondern beispielsweise an die Frau mit den meisten Stimmen und einen Mann mit weniger Stimmen als die zweitbeste Frau.

Einen weiteren Kritikpunkt nennt Brandenburgs Piratenpartei, die Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen will: Das Potsdamer Gesetz diskriminiere auch das "dritte Geschlecht" der Intersexuellen. Nach dem Gesetzesbeschluss des Landtags sollen Intersexuelle entscheiden, ob sie auf einem Frauen- oder einem Männerplatz antreten.

So wie die Kritiker können sich freilich auch die Verfechter von Parité-Regelungen auf das Grundgesetz berufen. Dort heißt es in Artikel 3 Absatz 2: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Ein klarer Verfassungsauftrag, finden die Befürworter.

Dass der geringe Frauenanteil in den Parlamenten als "bestehender Nachteil" zu werten ist, scheint schlüssig, wenn man sich vor Augen hält, dass Frauen keine Minderheitengruppe in der Gesellschaft sind, sondern 51,2 Prozent der Deutschen ausmachen. Anders sieht das aus, wenn man von ihrem Anteil an der Zahl der jeweiligen Parteimitglieder ausgeht. Dann sind Politikerinnen im Bundestag teilweise sogar überrepräsentiert, wie der Parteienrechtler Martin Morlok jüngst vorrechnete. Danach sind bei den Grünen 39,8 Prozent der Mitglieder Frauen, bei der Linken 36,5 Prozent und bei der SPD 32,5 Prozent. In allen drei Fraktionen sind die weiblichen Parteimitglieder also klar überproportional und bei der FDP, bei der Morlok zufolge 21,9 Prozent der Mitglieder Frauen sind, zumindest leicht überproportional vertreten. Dagegen sind nach seiner Aufstellung bei der Union mit 26,3 Prozent weiblicher Parteimitglieder und bei der AfD mit 17 Prozent die Frauen in den Bundestagsfraktionen unterrepräsentiert.

Welche Sichtweise auch immer die maßgebliche ist, werden am Ende die Verfassungsgerichte zu entscheiden haben. An Brandenburgs Verfassungsgericht sind vier der neun Mitglieder Frauen; am Bundesverfassungsgericht stellen sie sieben der 16 Mitglieder.