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gesundheit : Große Mehrheit für Organspendenreform

Mit effektiveren Strukturen in Entnahmekliniken sollen die Spenderzahlen nachhaltig gesteigert werden

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
3 Min

Mit breiter Mehrheit und ohne grundlegende Änderungen an der Vorlage der Bundesregierung hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen. Für die Novelle (19/6915; 19/7766) votierten neben den Fraktionen von Union und SPD auch die FDP, die Linke und die Grünen. Die AfD lehnte den Entwurf ab.

Die gesetzliche Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten, potenzielle Organspender besser zu identifizieren und so die seit Jahren viel zu geringe Zahl an Organspendern nachhaltig zu erhöhen. So wird künftig in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Sie sollen durch verbindliche Vorgaben mehr Zeit bekommen. In Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede dieser Stationen mindestens ein solcher Beauftragter bestellt werden. Es wird zudem festgelegt, dass grundsätzlich nicht nur Ärzte, sondern auch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte die Position übernehmen können, sofern mindestens ein Arzt in der Funktion des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus tätig ist. Die Transplantationsbeauftragten müssen künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auszuwerten.

Die anteiligen Kosten für die Kliniken werden vollständig refinanziert. Die Kliniken bekommen auch mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur für die Organspende besonders in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch qualifizierte Ärzte. Ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst soll dafür sorgen, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

Vorgesehen ist auch eine bessere Betreuung der Angehörigen. So wird der Austausch zwischen Organempfängern und Angehörigen der Organspender in Form von anonymisierten Schreiben verbindlich geregelt.

Lebendspenden In der Schlussberatung zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offen für eine Debatte über die mögliche Ausweitung von Lebendspenden, wie sie von FDP und AfD gefordert wird. Allerdings sei dies ein sensibler Bereich, der unabhängig von der Strukturreform beraten werden sollte. Zunächst gehe es um die Strukturen, parallel diskutiere der Bundestag über die Widerspruchs- oder Entscheidungslösung bei der Organspende und danach sei er bereit, eine gründliche Debatte über Lebendspenden zu führen.

Katrin Helling-Plahr (FDP) forderte angesichts der vielen Patienten auf den Wartelisten erneut die Zulassung sogenannter altruistischer sowie Überkreuzspenden von Paaren. Lebendspenden seien verträglicher und freiwillig, es gebe keinen Grund, darauf zu verzichten. Robby Schlund (AfD) forderte wegen der zusätzlichen Kompetenzen für die Transplantationsbeauftragten bundeseinheitliche Ausbildungsstandards und Richtlinien für Zuständigkeiten und Prozessabläufe. Das schaffe Vertrauen und Kontinuität. Stephan Pilsinger (CSU) warb dafür, die psychische Versorgung von Spenderangehörigen zu verbessern.

Karl Lauterbach (SPD) und Harald Weinberg (Linke) werteten die Novelle auch als sinnvolle Abkehr von den Fallpauschalen. Lauterbach sagte, wie in der Pflege werde auch hier nun die Kostendeckung eingeführt. Weinberg sprach vom "Ausstieg aus der fatalen Logik" der Fallpauschalen. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) rügte, Spahn habe gute Verbesserungsvorschläge nicht aufgegriffen. So fehle ein Register, in dem sich Organspender eintragen könnten. Mit ein paar Änderungen hätte die gute Vorlage sehr gut sein können.