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Starke-Familien-Gesetz : Mehr Geld und vereinfachte Antragsverfahren

Der Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Überblick

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Der Kinderzuschlag wurde 2005 im Rahmen der Agenda 2010 eingeführt. Er wird an Familien mit Kindern gezahlt, deren Einkommen so gering ist, dass sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben. Durch den Kinderzuschlag soll der ALG-II-Bezug verhindert werden und somit ein zusätzlicher Arbeitsanreiz für Eltern mit geringem Einkommen gesetzt werden.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht die Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli soll er von aktuell 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht werden. Zudem sollen mehr Alleinerziehende in den Genuss des Kinderzuschlags kommen, indem Unterhaltszahlungen und andere Einkommen ihrer Kinder den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt 100 Prozent mindern. Jedoch sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens unberücksichtigt bleiben. Nach Angaben der Regierung werden davon rund 100.000 Kinder alleinerziehender Eltern profitieren.

Künftig sollen auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch nehmen, obwohl sie ihnen eigentlich zusteht (verdeckte Armut). Das Antragsverfahren für den Kinderzuschlag soll vereinfacht werden und die Bewilligung einheitlich für sechs Monate gelten. Gänzlich entfallen soll die rückwirkende Überprüfung.

Ab dem 1. Januar 2020 entfällt nach den Plänen der Regierung auch die sogenannte "Abbruchkante". So soll das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 statt 50 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Damit soll verhindert werden, dass Familien keinen Kinderzuschlag mehr erhalten, wenn die Eltern nur geringfügig mehr verdienen.

Die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sollen zum 1. August 2019 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht zum einen eine Erhöhung des sogenannten "Schulstarterpakets" von 100 auf 150 Euro vor. Diese Leistung erhalten Bezieher von ALG II oder des Kinderzuschlags zur Finanzierung des Schulbedarfs ihrer Kinder. Entfallen sollen der Elternanteil für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Zudem ist vorgesehen, dass Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann gewährt werden, wenn Kinder in der Schule nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Insgesamt sollen die Hürden für den Bezug der einzelnen Leistungen deutlich entbürokratisiert werden.