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Umwelt : AfD schläg Lex Umwelthilfe vor

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
1 Min

Die AfD-Fraktion will die Aktivitäten von Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einschränken. So sollen die Anerkennungsvoraussetzungen im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) enger gefasst werden, um bestimmte Verbände von der Klagebefugnis auszuschließen. Die DUH war zuletzt im Zusammenhang mit Klagen gegen Luftreinhaltepläne von Kommunen ins Zentrum der Öffentlichkeit - und teils der Kritik - gerückt.

Einen Gesetzentwurf (19/7702), der am Freitag in erster Lesung beraten und überwiesen wurde, begründet die Fraktion mit einem "Missbrauchspotenzial" der aktuellen Rechtslage. So bestünde die Möglichkeit, dass eine "Vereinigung Zuwendungen von Unternehmen oder Organisationen erhält, die im Interesse ausländischer Wettbewerber oder Staaten agieren". In der Folge könnten diese Vereinigung Klagen initiieren, "um deutschen Wirtschaftsunternehmen zu schaden und ausländischen Unternehmen, Organisationen oder Staaten bei der Ausschaltung ihrer deutschen Wettbewerber zu helfen".

Konkret will die Fraktion unter anderem für die Klagebefugnis nach UmwRG eine Mindestmitgliederzahl für die Verbände und eine am Parteienrecht orientierte Transparenzregelung über Zuwendungen und Spenden festschreiben. Verbände, die einen " erheblichen Teil" ihrer finanziellen Mittel durch etwa "Abmahntätigkeit auf anderen Gebieten als dem Umweltrecht erwirtschaften", sollen künftig nicht mehr klagen dürfen. Das träfe auch auf die DUH zu, die zugleich auch Verbraucherschutzverband ist. scr