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DIGITALES : Streit um Roamingpflicht

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
1 Min

In diesem Frühjahr soll die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G stattfinden. Ob bis dahin noch eine Verpflichtung der Mobilfunkanbieter zu einem nationalen oder zumindest lokalen Roaming, bei dem sie ihre Netze auch für Kunden von Konkurrenten öffnen müssten, zu den Auflagen für die Bieter hinzugefügt wird, ist noch immer unklar.

Die für die Frequenzversteigerung zuständige Bundesnetzagentur will lokales Roaming erlauben, es aber nicht vorschreiben. In der Politik gibt es breite Unterstützung für ein verpflichtendes Roaming. Auch auf europäischer Ebene tut sich etwas. Eine Änderung des Europäischen Kodexes für die Elektronische Kommunikation (EECC) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ihrer nationalen Regulierungsbehörde eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, damit diese nationales und lokales Roaming anordnen kann.

Bei einer Expertenanhörung des Digitalausschusses in der vergangenen Woche gab es jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, wann die Richtlinie umgesetzt werden kann. Aus Sicht von Professor Jürgen Kühling von der Universität Regensburg sollte noch vor Erteilung der 5G-Frequenznutzungsrechte, "um Streitigkeiten zu vermeiden", die Vollzugsfähigkeit der EU-Richtlinie hergestellt werden. Nach Auffassung von Professor Thomas Fetzer von der Universität Mannheim ist hingegen eine Umsetzung vor der Versteigerung nicht möglich. Aus dem Text der Richtlinie ergebe sich ein Anwendungsverbot vor Ende 2020, sagte er.