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recht : Opposition droht mit Verfassungsgericht

Bundestag ändert Strafgesetzbuch-Paragraf 219a

25.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
3 Min

Es war ein emotional aufgeladenes Thema, zu dem der Bundestag vergangene Woche eine Neuregelung beschloss. Aber aus Sicht der Opposition ist die Auseinandersetzung um den Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a, der auch in geänderter Fassung Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbietet, damit noch lange nicht vorbei: Sie droht mit dem Gang nach Karlsruhe. Die SPD erklärte, das mit 371 von 652 abgegebenen Stimmen beschlossene Gesetz der Koalition zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693, 19/7965) sei nur ein erster Schritt.

FDP, Grüne und Linke setzen auf das Bundesverfassungsgericht, da das Gesetz, mit dem der Paragraf 219a ergänzt wird, ihrer Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Mediziner könnten jetzt zwar schwangere Frauen in Not im Internet darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen, auf weitergehende Informationen dürften sie aber nur hinweisen, bemängelten sie. Dazu komme, dass das Gesetzgebungsverfahren mit heißer Nadel gestrickt und innerhalb weniger Tage inklusive Anhörung durchgezogen worden sei. Das Kabinett hatte den Kompromiss, mit dem auf Rücksicht auf die Union das Werbeverbot bestehen bleibt, erst Anfang Februar gebilligt. In einer Anhörung im Rechtsausschuss vor rund einer Woche lehnten die meisten Sachverständigen den Entwurf ab, worauf in der Debatte mehrfach verwiesen wurde.

Nicole Bauer (FDP) warf der Koalition vor, ein sensibles Thema machtpolitisch zu missbrauchen. Der Entwurf sei aus juristischer und frauenpolitischer Sicht "zutiefst beschämend". Statt eine tragfähige Lösung vorzulegen, werde die Situation mit einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf verschlimmbessert. Ärzten werde weiterhin misstraut und Frauen in Notsituationen würden weiterhin stigmatisiert.

Cornelia Möhring (Linke) warf der SPD vor, das Problem durchaus erkannt, aber daraus die falschen Schlussfolgerungen gezogen zu haben. Die Partei sollte aufhören, den "faulen Kompromiss auch noch schönzureden". Sie habe die Erwartungen der Frauen massiv enttäuscht.

Katja Keul (Grüne) kritisierte wie auch Möhring, dass Ärzte, die Abbrüche durchführen, auf weitergehende Informationen nur hinweisen dürften, aber bestraft würden, wenn sie die dort für jeden zugängliche Angaben in identischer Form selbst veröffentlichten. Dies zeige die Absurdität des Gesetzes. Das ungeborene Leben werde "durch einen Verweis auf eine fremde Information nicht mehr geschützt als durch eine eigene Information". Die Ärztin Kristina Hänel, deren Verurteilung aufgrund von 219a die Debatte um den Paragrafen ins Rollen gebracht hatte, müsste auch mit dem geänderten Gesetz "immer wieder aufs Neue verurteilt werden", sagte Keul.

Vertreter der Koalitionsfraktionen betonten den Kompromisscharakter der Gesetzesänderung. Damit würden das Recht der Frauen auf Information und die Rechtssicherheit der Ärzte gestärkt, sagte Karl Lauterbach (SPD). Das Erreichte sei "nicht perfekt", aber löse das Hauptproblem und sei damit ein wichtiger Schritt nach vorn. Eine Abschaffung von 219a sei mit der Union nicht zu machen gewesen, die immer noch ein falsches Frauenbild habe. Ärzten werde unterstellt, sie würden an Schwangerschaftsabbrüchen verdienen wollen.

Für die Union betonte Nadine Schön (CDU), der "schwierige" Kompromiss sei "für jede Seite schmerzlich". Mit Blick auf die christlichen Werte müsse man bei diesem Thema jedoch sehr sensibel sein und dürfe das gut austarierte System, das der Bedeutung des menschlichen Lebens Rechnung trage und gleichzeitig den betroffenen Frauen Schutz und Hilfe gebe, nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Beatrix von Storch (AfD) befürchtet indes eine Abkehr vom Prinzip des Schutzes des ungeborenen Lebens. Eine Abtreibung sei nur in Ausnahmefällen straffrei, betonte sie und warf der Union "Kapitulation" vor. Das Werbeverbot müsse bestehen bleiben.

Abschaffung abgelehnt Die Änderung von 219a erlaubt Ärzten, darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218 vornehmen, und auf weiterführende Informationen zentraler Stellen zu verweisen. Eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sieht vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte führt, die Abbrüche durchführen, und die auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden enthält. Sie wird im Internet veröffentlicht. Ebenfalls abgestimmt wurde über Gesetzentwürfe von FDP, Linken und Grünen zur Abschaffung von 219a, die mehrheitlich abgelehnt wurden. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Linken und der Grünen, Verhütungsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen.