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Wahlrecht II : Karlsruhe kippt Ausschlüsse vom Wahlrecht

25.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Menschen, die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. In einem vergangene Woche veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erklärte der Zweite Senat die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für diese Personenkreise im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig. Der Wahlrechtsausschluss verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 des Grundgesetzes und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung nach Grundgesetz-Artikel 3, entschieden die Verfassungsrichter. Zwar könne ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen sei, dass ihr die Teilnahme an der Kommunikation zwischen Volk und Staatsorganen nicht ausreichend möglich ist. Die derzeitige Gesetzesregelung genüge nicht aber den Anforderungen an eine solche Typisierung.

Mehrere Betroffene hatten gegen ihren Ausschluss von der Bundestagswahl 2013 Beschwerde eingelegt. Dem Gericht zufolge waren bei dieser Wahl insgesamt 81.220 Vollbetreute von einem Wahlrechtsausschluss betroffen.

Vorlagen abgelehnt Einen Tag vor Veröffentlichung der Karlsruher Entscheidung hatte der Innenausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/3171) und einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/4568) zur Streichung der Wahlrechtsausschlüsse bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt. Bei der Abstimmung über den FDP-Gesetzentwurf enthielt sich auch Die Linke.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, zu dieser Frage einen eigenen Gesetzentwurf der Regierungskoalition abwarten zu wollen. Die SPD-Fraktion machte deutlich, die Oppositionsvorlagen aus Gründen der Koalitionsräson abzulehnen. CDU, CSU und SPD hatten im vergangenen Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, zu beenden.