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KULTUR : Afrikas Karte

Bundestag debattiert über den Umgang mit dem kolonialen Erbe und die Rückgabe von Kulturgütern

25.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
6 Min

Ihre Karte von Afrika ist ja sehr schön, aber meine Karte von Afrika liegt in Europa." Mit diesen Worten beschied Reichskanzler Otto von Bismarck 1888 dem Journalisten und Forschungsreisenden Eugen Wolf, was er von der Forderung nach weiteren Kolonien für das Deutsche Reich hielt. Trotz der prinzipiell skeptischen Haltung des Kanzlers, hatte das Kaiserreich zu diesem Zeitpunkt eine Reihe von sogenannten "Schutzgebieten" erworben und war damit dem Klub der europäischen Kolonialmächte beigetreten. Bismarck selbst hatte 1884 die europäischen Mächte zu einer Konferenz nach Berlin geladen, um ihre kolonialen Streitigkeiten beizulegen. 30 Jahre später wurden die kolonialen Ambitionen des Deutschen Reichs auf den europäischen Schlachtfeldern des Ersten Weltkriegs beerdigt. Im Versailler Vertrag musste Deutschland all seine Kolonien abtreten. Die Besitzungen in Togo, Kamerun, Deutsche-Südwest (heutiges Namibia), Deutsch-Ostafrika (Tansania, Burundi, Ruanda) und im Pazifik (Neuguinea, Samoa, Tsingtau) wurden zu Völkerbundmandaten erklärt und kamen unter die Kontrolle der Siegermächte des Ersten Weltkriegs. Ihre Unabhängigkeit konnten sie wie die meisten Kolonien erst mit der nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzenden Dekolonisation erringen.

Macrons Vorstoß In diesen Tagen scheint die Karte Afrikas erneut in Europa zu liegen - wenn auch unter umgekehrten Vorzeichen. Die Ankündigung von Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron im Januar 2018, "innerhalb der nächsten fünf Jahre die Voraussetzungen für zeitweilige oder endgültige Restitutionen des afrikanisches Erbes an Afrika" zu schaffen, hat in Europa eine Debatte über den Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgelöst. In Deutschland wird diese Debatte durch die bevorstehende Eröffnung des Humboldt-Forums in Berlin, das unter anderem die Sammlung des Ethnologischen Museums beheimaten wird, zusätzlich beflügelt. Am vergangenen Donnerstag erreichte das Thema in Form einer Debatte über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7735) und der Antwort der Bundesregierung (19/6539) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/3264) zum Umgang mit Kulturgut aus der Kolonialzeit.

"Deutschland", so befand Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) zum Auftakt der Debatte, "leidet unter kolonialer Amnesie." Die Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und Chinas sei ein "verdrängtes Kapitel" der deutschen Geschichte. Noch immer existiere das Vorurteil, Deutschland sei "eine unbedeutende und harmlose Kolonialmacht" gewesen. Kappert-Gonther verwies in diesem Zusammenhang auf die umstrittene Äußerung des Afrikabeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), in einem Zeitungsinterview, der Kolonialismus habe dazu beigetragen, den afrikanischen Kontinent aus archaischen Strukturen zu lösen. "Es ist höchste Zeit, den Kolonialismus, die damit verbundenen Verbrechen und den antikolonialen Widerstand endlich umfassend aufzuarbeiten", forderte die Parlamentarierin. In ihrem Antrag fordern die Grünen neben der historische Aufarbeitung des Kolonialismus, die Klärung der Herkunft von kolonialen Kulturgütern in Museen und Sammlungen und deren Restitution an die "Herkunftsgesellschaften" sowie die Errichtung einer Erinnerungsstätte zur Kolonialherrschaft in der deutschen Hauptstadt.

Brigitte Freihold, Kulturpolitikerin der Linksfraktion, schloss sich den Forderungen der Grünen an. Was für die Terrorherrschaft der Nationalsozialisten gelte, müsse auch für die deutschen Kolonialverbrechen gelten. "Daraus folgen Konsequenzen für die Aufarbeitung: Anerkennung des Genozids an Herero und Nama, Entschädigung, Wiedergutmachung, Rückgabe geraubter Kulturgüter und nicht zuletzt die Sensibilisierung unserer Gesellschaft in der schulischen, politischen und kulturellen Bildung."

Koalitionsvertrag Auch von den anderen Fraktionen mit Ausnahme der AfD wurde die parlamentarische Initiative der Grünen prinzipiell begrüßt. Einigkeit herrscht vor allem darüber, die Provenienzforschung für Kulturgüter aus der Kolonialzeit zu verstärken. Immerhin hatten sich die Unionsparteien und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag zur "Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen verpflichtet". Seit Jahresbeginn ist das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, bislang vor allem für die Provenienzforschung bei NS-Raubkunst zuständig, mit dieser Aufgabe betraut und verfügt über einen eigenen Etat dafür. Und im Oktober vergangenen Jahres wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Rahmen der Kultusministerkonferenz eingerichtet, um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten zu konzipieren.

Welche Kulturgüter und unter welchen Bedingungen restituiert werden sollen, darüber herrscht allerdings wenig Einigkeit. Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Martin Ebbing, verwies darauf, dass die Grünen in ihrem Antrag letztlich eine Umkehrung der Beweislast fordern. Alle Museen müssten demnach beweisen, dass sie ihre Sammlungsstücke aus der Kolonialzeit rechtmäßig erworben haben. Diese Beweislastumkehr stelle die Museen unter einen "Generalverdacht". Die Herkunft tausender Sammlungsstücke müssten untersucht werden, auch dann, wenn niemand Anspruch auf sie erhebt, gab Ebbing zu bedenken. Geklärt werden müsse, an wen die Kulturgüter restituiert werden sollen. Der im Grünen-Antrag verwendete Begriff "Herkunftsgesellschaften" sei unkonkret. "Sprechen wir hier von Rückgaben an Individuen, Herrscherfamilien, Religionsgemeinschaften, ethnische Volksgruppen oder an die heutigen Nationalstaaten? Die Herkunftsgesellschaften, aus denen die Kunstgegenstände entwendet worden sind, existieren heute oftmals nicht mehr", sagte Ebbing.

Mit welchen Schwierigkeiten die Rückgabe von Kulturgütern verbunden sei kann, zeigte der CDU-Rechtspolitiker Ansgar Heveling an einem aktuellen Beispiel aus Stuttgart. Dort sollte eine Bibel und eine Peitsche des namibischen Nationalhelden Hendrik Witbooi aus dem Stuttgarter Linden-Museum an Namibia zurückgegeben werden. Dagegen hatte die Vereinigung der Nama-Stammesältesten eine einstweilige Verfügung beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof beantragt. Sie forderten eine Rückgabe der Bibel und der Peitsche, die deutsche Kolonialtruppen 1893 bei Gefechten mit Witbooi erbeutet haben sollen, an die Nama beziehungsweise Witboois Familie. Das Gericht wies die Verfügung zurück und erklärte, es sei nicht zuständig für den Streitfall innerhalb Namibias. Bibel und Peitsche sollen jetzt wie geplant am 1. März zurückgegeben werden. Das prinzipielle Problem bei strittigen Rückgaben ist damit aber nicht gelöst.

Hebelings bayerischer Fraktionskollege Volker Ullrich (CSU) wies darauf hin, dass sich bei der Provenienzforschung Fragen stellen, die sich mitunter nicht so einfach beantworten lassen. Manche Kulturgüter seien geraubt, andere verschenkt oder gekauft worden. "Aber was bedeutet denn verschenken oder verkaufen in einer strukturell ungleichen Gesellschaft des Jahres 1900?" Ullrich plädierte deshalb für eine Einzelfallprüfung bei der Restitution.

Ein Beispiel für eine solch umstrittene Schenkung gehört zu den Schmuckstücken des Ethnologischen Museums in Berlin: der Thronsessel "Mandu Yenu". Ibrahim Njoya, Sultan des Königreichs Bamum im Westen des heutigen Kameruns soll den Perlenthron Kaiser Wilhelm II. freiwillig geschenkt haben. Doch die Freiwilligkeit lässt sich bestreiten. Nachdem in Deutschland eine Fotografie des farbenprächtigen Perlenthrons erschienen war, soll eine regelrechte Jagd deutscher Museen auf den Thron eingesetzt haben. So oder so, der Perlenthron ging nach Berlin, Sultan Njoya behielt lediglich eine Kopie. Eine solche Schenkung eines unterworfenen Regionalherrschers an die Kolonialmacht lässt sich sicherlich unterschiedlich bewerten.

Wie die Europäer all die wertvollen Kulturgüter in ihren Kolonien erwarben, lässt eine Äußerung des deutschen Kolonialbeamten Richard Kandt erahnen. "Überhaupt ist es sehr schwer, einen Gegenstand zu erhalten, ohne zum mindesten etwas Gewalt anzuwenden. Ich glaube, dass die Hälfte Ihres Museums gestohlen ist", schrieb er 1897 aus der damaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika an den Ethnologen Felix von Luschan am Museum für Völkerkunde in Berlin, dem heutigen Ethnologischen Museum.

AfD befürchtet Ausverkauf Einen von allen anderen Fraktionen abweichenden Standpunkt nimmt die AfD-Fraktion ein. Sie will in der Restitution von Kulturgütern einen "Ausverkauf unseres Landes" und in der Aufarbeitung der Kolonialgeschichte die "Kultivierung eines Schuldkomplexes" erkennen. Dieser Schuldkomplex solle "als psychopolitische Grundlage dienen für die Akzeptanz von Massenmigration und Multikulturalismus", kritisierte der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Marc Jongen. In der Diskussion spiele es offenbar keine Rolle, ob die Kunstwerke in den betroffenen afrikanischen Staaten überhaupt "sachgerecht konserviert und präsentiert werden können", argumentierte Jongen.

Der SPD-Kulturpolitiker Helge Lindh hielt Jongen entgegen, dass es "völlig irrelevant" sei, ob die kuratorische oder konservatorische Kompetenz in den afrikanischen Ländern sichergestellt sei: "Es ist nicht an uns, zu entscheiden, ob unrechtmäßig enteignete Güter in den Keller oder in den Hof gestellt, in Rituale eingespeist werden oder sonst was damit gemacht wird." Hätte sich die AfD, so führte Lindh weiter aus, ein bisschen mit afrikanischer Kunst auseinandergesetzt, dann hätte sie verstanden, dass ganz viele Objekte "eingebettet waren in Rituale und nicht dem eurozentrischen westlichen Denken eines schieren Objekts entstammen, das man in ein Museum stellt".