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NS-Raubkunst : Suche nach fairer und gerechter Lösung

Anhörung über Restitution und Arbeit der Beratenden Kommission

25.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Der Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst und deren Rückgabe gemäß den Prinzipien der Washingtoner Erklärung von 1998 bleibt ein Reizthema. Dies offenbarte sich einmal mehr in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche zu einem Antrag der FDP-Fraktion (19/5423), die Reformen bei der Restitution von Kulturgütern fordert. Nach den Vorstellungen der Liberalen soll eine Stiftung gegründet werden, die alle potenziellen Verdachtsfälle in bundeseigenen Sammlungen untersuchen soll. Diese Stiftung soll zudem das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als Geschäftsstelle der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ablösen.

Bereits bei der Frage, wie viele Fälle von NS-Raubkunst sich noch in den Sammlungen deutscher Museen befinden, scheiden sich die Geister. Von "tausenden" Fällen sprach Agnes Peresztegi von der Commission for Art Recovery in New York in der Anhörung. Sie übte zudem harte Kritik an den Bemühungen Deutschlands, die Kulturgüter an die Erben und Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus zu restituieren. Die bisherigen Anstrengungen seien Stückwerk und litten mitunter auch an den Verflechtungen des föderalen Systems. Konkret bemängelte sie die Arbeit des Zentrums Kulturgutverluste und der Beratenden Kommission. Persesztegi sprach sich dafür aus, dass die Beratende Kommission entgegen der bisherigen Regelung auch einseitig angerufen werden kann. Dies fordert auch die FDP in ihrem Antrag.

Der Kunsthistoriker Gilbert Lupfer vom Vorstand des Zentrums Kulturgutverluste wies die Kritik und die Forderungen der FDP zurück. Das Zentrum sei kompetent und die Einrichtung einer konkurrierenden Institution würde die geleistete Arbeit bei der Provenienzforschung um Jahre zurückwerfen. Lupfer widersprach zudem der Behauptung, in deutschen Museen seien noch immer tausende Verdachtsfälle zu finden. Dies lasse sich durch keinerlei empirische Befunde belegen.

Verjährungsfristen Der Einschätzung Lupfers schloss sich auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) an. Die Museen würden ihre Sammlungen überprüfen, beim Umgang mit NS-Raubkunst sei ein spürbarer Bewusstseinswandel eingetreten. Grütters verwies darauf, dass in den vergangenen 20 Jahren rund 5.700 Kulturgüter und 11.0000 Bücher allein aus den Sammlungen des Bundes restituiert worden seien. Zugleich sprach sie sich für eine Neuregelung der Verjährungsfristen für NS-Raubkunst aus.

Der stellvertretende Leiter der Beratenden Kommission, Wolf Tegethoff, wies darauf hin, dass die Beratende Kommission nur dann tätig werden könne, wenn sie von den Streitparteien angerufen werde. Deshalb sei die Kritik, sie habe seit 2003 nur in 15 Fällen eine Empfehlung für oder gegen Restitution ausgesprochen, nicht berechtigt. Die Kommission suche nach "fairen und gerechten Lösungen". In den meisten Fällen würden sich die Parteien zudem bilateral einigen. Kritisch bewertete Tegethoff die Forderung nach einem Restitutionsgesetz. Auch dann müssten die Antragsteller auf Rückgabe ihren Anspruch belegen. Für ein Restitutionsgesetz hatte sich der Vorsitzende der Beratenden Kommission, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" ausgesprochen. Dies würde die Beratende Kommission überflüssig machen.