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Brexit : City im Blick

Bundestag sorgt mit Notfallgesetzgebung für die künftigen Finanzbeziehungen zu Großbritannien vor

25.02.2019
2023-08-30T12:36:17.7200Z
3 Min

Beim heftig geführten Streit um Kontrollen nach dem Brexit an der künftigen EU-Außengrenze zu Nordirland sind die Finanzbeziehungen zu Großbritannien etwas aus dem Blick geraten. Jetzt rückt die Londoner City, wie einer der größten Finanzplätze der Welt auch genannt wird, wieder stärker ins Blickfeld. Die Vorsitzende des Bundestags Finanzausschusses, Bettina Stark-Watzinger (FDP), sprach die Bedeutung der City auch nach dem Brexit am Donnerstag im Bundestag an. Deutsche Wirtschafts- und Finanzunternehmen müssten "vorübergehend weiterhin Zugang zu liquiden Handelsplätzen haben". In der Anhörung des Finanzausschusses sei klar geworden: "So schnell kann die Umstellung auf neue Handelsplätze in der EU nicht stattfinden." In der Anhörung hatte etwa Bundesbank-Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling erklärt: "Wir verlieren als Europäer den einzigen global relevanten Finanzplatz, den wir hatten."

Auch der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme (19/7916) auf die Bedeutung des Finanzplatzes London hingewiesen. Ohne eine Gesetzesänderung könnten deutsche Pfandbriefbanken ab dem Austrittstermin auf den britischen Markt nur noch deutlich schlechtere Finanzierungskonditionen im Wettbewerb mit Instituten aus Großbritannien und anderen Staaten anbieten. Das attraktive britische Kreditgeschäft würde "unwiederbringlich wegfallen".

Finanzpass gilt weiter Bundesregierung und Finanzausschuss des Bundestages trugen vielen in der Anhörung von den Experten vorgetragenen Forderungen mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (19/7377, 19/7959) Rechnung, das vom Bundestag mit Stimmen aller Fraktion bei Enthaltung der Linken angenommen wurde. Ein Änderungsantrag der Linken (19/7962) und ein Entschließungsantrag der FDP (19/7964) wurden abgelehnt.

Ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren würden, heißt es in dem Gesetz. Daher soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommen, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Die BaFin kann auch britischen Versicherungsunternehmen erlauben, ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortzuführen.

Zusätzlich aufgenommen wurden bei der Beratung im Bundestags-Finanzausschuss Regelungen zur Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer soll es durch den Brexit nicht nachträglich zum Entfall von Steuerbefreiungen kommen. Außerdem gibt es Regelungen für Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.), damit der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst. Britische Zahlungs- und E-Geld-Institute können ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit fortsetzen. Bei Riester-Verträgen gibt es ebenfalls Änderungen.

In der Debatte bezeichnete es Metin Hakverdi (SPD) als wichtig, "dass wir auf den Ernstfall - ein No-Deal-Szenario - vorbereitet sind". Deswegen würden jetzt Notfallmaßnahmen für diesen Ernstfall getroffen. Das Brexit-Steuerbegleitgesetz sei ein Baustein dieser Notfallmaßnahmen. "Wir würden einen geordneten Austritt dieser Notfallversion natürlich vorziehen, müssen aber für den Fall des ungeordneten Brexits mit diesem Gesetz verhindern, dass Menschen in unserem Land allein wegen des Brexits steuerlich belastet werden", erläuterte Hakverdi.

Albrecht Glaser (AfD) lobte den "sachlich und seriös" verlaufenden Beratungsprozess im Bundestag. Zum Brexit meinte er, im Weltmaßstab betrachtet, kehre das Königreich in die Normalität zurück: "Auf keinem anderen Kontinent außer Europa gibt es eine Entwicklung der Entnationalisierung und damit der Entdemokratisierung zugunsten supranationaler Quasistaaten."

Wie zuvor Hakverdi sprach auch Fritz Güntzler (CDU) von Notfallmaßnahmen, die jetzt getroffen werden müssten, weil das Vereinigte Königreich durch einen harten Brexit zum Drittland werde: "Das kann schädliche Auswirkungen haben und zu Belastungen für die Steuerpflichtigen in Deutschland führen, und wir wollen nicht, dass der Brexit an sich ein solch schädliches Ereignis auslöst." Von einer Notfallgesetzgebung sprach auch Franziska Brantner (Grüne). Sie warnte davor, den Briten zu weit entgegen zu kommen: "Wir sollten nicht durch zu weitreichende Zugeständnisse einen harten Brexit de facto wahrscheinlicher machen, weil es dann weniger Druck in England gibt, ihn zu verhindern"

Jörg Cezanne (Linke) sprach die im Gesetz enthaltenen Lockerungen der Kündigungsschutzregelungen für Risikoträger bei Banken an, die von seiner Fraktion strikt abgelehnt werden. Damit solle offenbar Banken der Weg aus London nach Frankfurt erleichtert werden. Cezanne sagte, es gebe keine Erfordernis, solch eine Regelung zu treffen. Er verwies auf eine Studie der Landesbank Hessen-Thüringen, nach der 49 Finanzinstitute aus London wegziehen wollen. Von diesem 49 wollen 25 nach Frankfurt kommen.