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FAMILIE : Auch nach Schulschluss

Opposition fordert mehr Gelder des Bundes für den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschülern

09.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
4 Min

Es ist eines der großen familienpolitischen Projekte der Regierungskoalition: Bis 2025 soll ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden. Darauf hatten sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn der anvisierte Termin gute zwei Jahre nach der nächsten Bundestagswahl liegt, legten die Koalitionäre in der vergangenen Woche einen ersten Grundstein, um das ambitionierte Ziel auch zu realisieren. In erster Lesung beriet der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17294), mit dem ein Sondervermögen geschaffen werden soll, aus dem den Bundesländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Ausbau der benötigten Infrastruktur gezahlt werden sollen. Zwei Milliarden Euro will der Bund in den Jahren 2020 und 2021 für dieses Sondervermögen bereitstellen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) führte aus, man habe sich mit den Ländern darauf verständigt, dass die Ganztagsbetreuung für die erste bis vierte Schulklasse von montags bis freitags gelten soll, einschließlich einer Ferienbetreuung bis auf maximal vier Wochen Schließzeit der Schulen. Nach dem Gute-Kita-Gesetz sei dies ein weiterer Schritt Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat sich die Zahl der Grundschüler, die auch nachmittags in der Schule oder in einem Hort betreut werden, deutlich erhöht. So stieg etwa der Anteil der Grundschüler in Ganztagsschulen von 2007 bis 2017 von 16,2 auf rund 42 Prozent. Rechnet man die Zahl der Schüler hinzu, die nach der Schule in einem Hort betreut werden, so wurden im Schuljahr 2017/18 insgesamt 60,1 Prozent aller Grundschüler nachmittags betreut. Laut der IW-Studie existieren jedoch große regionale und auch soziale Unterschiede. Auch wenn Hamburg mit einem Prozentsatz von 98 Prozent den Spitzenreiter bei Grundschülern in Ganztagsbetreuung darstellt, sind es vor allem die ostdeutschen Bundesländer, in denen sich die meisten Grundschüler in einer Ganztagsbetreuung befinden. Nach Berechnungen des IW fehlen bundesweit derzeit etwa 209.000 Betreuungsplätze, um den Bedarf zu decken.

Auch wenn alle Oppositionsfraktionen den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler begrüßen, so halten sie die geplanten Mittel des Bundes für nicht ausreichend, um einen Rechtsanspruch zu realisieren. Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts liege der Finanzbedarf für den Ganztagsausbau bei 5,3 Milliarden Euro, führte der FDP-Familienpolitiker Matthias Seestern-Pauly an. Hinzu kämen weitere 3,2 Milliarden Euro an jährlichen Betriebskosten ab 2025. Deswegen sei es "ein absoluter Witz", dass der Bund lediglich zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen wolle.

In diesem Sinne argumentierte auch der Familienpolitiker Norbert Müller von der Linksfraktion. Die Fehler beim Kita-Ausbau dürften nicht wiederholt werden: "Wir können es nicht wieder so machen, dass die Länder und Kommunen den Löwenanteil zahlen und der Bund sich am Ende 'rauszahlt'." Müller warf der Bundesregierung zudem vor, sie habe bis heute keine Idee, wie der Rechtsanspruch praktisch aussehen und wann er konkret realisiert werden soll.

Personalausstattung Auch die Grünen-Familienpolitikerin Katja Dörner forderte von der Regierung ein größeres finanzielles Engagement für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie bundesweit gültige Standards: "Wir brauchen verbindliche Qualitätskriterien mit Blick auf die Personalausstattung, mit Blick auf die räumliche Ausstattung und auch, was die inklusive Ausstattung angeht."

Von Seiten der AfD-Fraktion wurden Zweifel geäußert, ob der geplante Rechtsanspruch überhaupt zu realisieren sei. Schon jetzt fehlten mindestens 100.000 Erzieher in den Kitas, für einen Betreuungsanspruch im Grundschulalter müssten weitere 100.000 pädagogische Fachkräfte eingestellt werden, führte deren Familienpolitiker Martin Reichardt an. Zugleich warf er der Bundesregierung vor, eine "links-grün geprägte" Politik zu betreiben, nach der "eine Frau nur als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft gilt, wenn sie arbeiten geht". Wenn der Staat Milliarden für staatliche Erziehung ausgebe, dann müsste er auch jene Eltern finanziell stärker unterstützen, die ihre Kinder selbst erziehen.

Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. Die Familienpolitikerin Nadine Schön (CDU) argumentierte, der Ausbau der Ganztagsbetreuung liege ebenso wie der Kita-Ausbau originär im Verantwortungsbereich von Ländern und Kommunen. Trotzdem sei es richtig, dass der Bund zwei Milliarden Euro beisteuere. "Wir lassen Länder und Kommunen nicht allein mit dem Problem, sondern wir gehen das gemeinsam an", sagte Schön. Die SPD-Bildungspolitikerin Marja-Liisa Völlers räumte allerdings ein, dass die Startvoraussetzungen in den Ländern bezüglich Fachpersonal und finanziellen Spielräumen für eine Umsetzung des Rechtsanspruchs sehr unterschiedlich seien. Bis zu dessen Umsetzung sei es sicherlich noch ein "weiter Weg". Deshalb sei es richtig, bereits in dieser Legislaturperiode "eine Art Spardose" von zwei Milliarden Euro anzulegen.