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PKW-Maut : Laufen gelassen

Kontroverse über Zeugenbefragung

09.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
2 Min

In den ersten Sitzungen des 2. Untersuchungsausschusses ("PKW-Maut") ging es trotz der Brisanz der Vorwürfe recht gesittet zur Sache. Doch gegen Ende der jüngsten Sitzung kam es erstmals zu heftigen Wortgefechten unter den Mitgliedern des Ausschusses, der die Aufgabe hat, die Vorgänge rund um die Einführung der PKW-Maut und deren Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufzuarbeiten.

Anlass für den Streit war die Befragung des Zeugen Joachim L., der von September 2015 bis März 2017 als Referent im Bundesverkehrsministerium gearbeitet hatte und jetzt Kritik an den dortigen Zuständen übte. Er habe im Verkehrsministerium "Entscheidungsstrukturen kennengelernt, in denen ich nicht weiterarbeiten wollte", sagte der Jurist und Verkehrsingenieur. Die fachliche Arbeit sei "von politischen Vorgaben dominiert" worden. Er habe Weisungen ausführen müssen, die so gewesen seien, "dass ich keinen bis wenig fachlichen Input leisten konnte". Mittlerweile arbeitet L. beim Umweltbundesamt.

Zur Kontroverse kam es, weil sich Mitglieder uneins waren, ob Fragen zur beruflichen Qualifikation des Zeugen und zu seiner Motivation, das Bundesverkehrsministerium zu verlassen, vom Auftrag des Ausschusses gedeckt seien. Der Vorsitzende Udo Schiefner (SPD) sagte, der Ausschuss bewege sich hier "ganz nah am Paragrafen 25" des Untersuchungsausschussgesetzes. Dieser legt fest, dass der Vorsitzende "ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen" zurückzuweisen hat.

Während seiner Zeit im Verkehrsministerium war L. Mitglied der Projektgruppe zur Vorbereitung der PKW-Maut. Dabei habe er beispielsweise Sprechzettel und Antworten auf parlamentarische Anfragen entworfen, wobei er mit vorgegebenen Textbausteinen habe arbeiten müssen, berichtete der Zeuge. In diesen seien stets der echte Systemwechsel und die Frage der Gerechtigkeit hervorgehoben worden.

Rechtsfragen Vor Zeuge L. äußerte sich Christoph F., der bis November 2016 als Referatsleiter im Bundesjustizministerium für verkehrsrechtliche Fragen zuständig war. Er machte deutlich, dass sich das Justizministerium der EU-rechtlichen Risiken der PKW-Maut durchaus bewusst war. Am 1. Dezember 2014 hatte F. eine Stellungnahme vorgelegt, die auf diese Risiken hinwies. Trotzdem, so erinnerte sich F. im Ausschuss, habe sich die Hausleitung entschieden, den Gesetzentwurf "laufen zu lassen". Tatsächlich wurde dann am 17. Dezember 2014 der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.

Als weiterer Zeuge befragt wurde Thomas H., der bis Mai 2019 in Sachen PKW-Maut als Prozessvertreter vor dem EuGH fungierte. Er war damals im Referat "Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten" des Bundeswirtschaftsministeriums tätig. Grundsätzlich sei nie vorhersehbar, welche Argumente sich beim EuGH durchsetzten, erklärte der Zeuge. Als Prozessvertreter sei es jedoch nicht seine Aufgabe gewesen, das Risiko eines negativen EuGH-Urteils zu bewerten, sondern die besten Argumente für die Verteidigung zu finden.