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gesundheit : Kliniken werden finanziell entlastet

Zahl der Intensivbetten soll verdoppelt werden. Mehr Kompetenzen für den Bund bei Epidemien

30.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
3 Min

Von dem beschlossenen Hilfspaket profitieren auch Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen. Sie sollen in der Coronakrise finanziell oder von Auflagen entlastet werden. Zudem zieht der Bund bestimmte Kompetenzen an sich, um bei einer Epidemie bundesweit einheitlich, schnell und effektiv Schutzvorkehrungen treffen zu können. Der Bundestag stellte zugleich offiziell "eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" in Deutschland fest.

Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz (19/18112) erhalten Kliniken einen finanziellen Ausgleich, wenn sie statt geplanter Operationen Betten freimachen für Patienten mit Coronavirus-Infektion. Für jedes freigehaltene Bett erhalten die Kliniken bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus von 50.000 Euro bezahlt. Die Zahl der derzeit 28.000 Intensivbetten soll perspektivisch verdoppelt werden. Um vor allem Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Kliniken verbessern. Die zusätzlichen Ausgaben für Krankenhäuser werden auf rund 2,8 Milliarden Euro für 2020 geschätzt.

Niedergelassene Ärzte sollen bei einem hohen Umsatzausfall wegen wegbleibender Patienten Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen zusätzlichen Kosten, etwa für die Einrichtung von Fieberambulanzen, erstattet. In der Pflege werden Qualitätsprüfungen befristet ausgesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen erstattet bekommen. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit angenommen, nur die Linksfraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Das neue Gesetz (19/18111;19/18156) zum Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemie sieht für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen für den Bund vor. Das Bundesgesundheitsministerium wird dazu ermächtigt, Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das betrifft etwa den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden, sowie Melde- und Untersuchungspflichten,

Ferner geht es um Vorkehrungen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik. Das Gesetz enthält auch Ausnahmen vom Baurecht, um zum Beispiel kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können. Mit der Novelle wird zudem eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten dann für längstens sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro. Auch zu dem Gesetzentwurf gab es eine breite Zustimmung, AfD und Linke enthielten sich.

Georg Nüßlein (CSU) sagte, der Bundestag habe die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und auch die Macht, diese Feststellung möglichst bald wieder aufzuheben. Das Bevölkerungsschutzgesetz sei immerhin Grundlage für Eingriffe in Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person oder die Versammlungsfreiheit. Auch Michael Teurer (FDP) verwies auf den Parlamentsvorbehalt und die Befristung bis Ende März 2021. Dies sei die Bedingung für die Zustimmung gewesen. Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte, die Befristung sei ein wichtiges Zeichen für die Bürgerrechte. Susanne Ferschl (Linke) betonte, eine Selbstermächtigung der Regierung sei verhindert worden. Die AfD hätte sich eine Befristung bis Ende September 2020 gewünscht. Karin Maag (CDU) erklärte, bis Ende März 2021 solle das Gesundheitsministerium einen Bericht zur Coronaepidemie vorlegen. Bärbel Bas (SPD) sagte voraus, dies werde nicht das letzte Rettungspaket sein.