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Ungarn : Orbans »Lex-Corona« auf dem Prüfstand

Massive Kritik an Notstandsgesetzgebung

27.04.2020
2023-08-30T12:38:16.7200Z
4 Min

Das Ende März verabschiedete Gesetz, mit dem das ungarische Parlament der Regierung in Budapest außerordentliche Vollmachten in der Corona-Krise übertragen hat, hat Ministerpräsident Viktor Orbán viel Kritik eingetragen. Am schärfsten hat sie der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian formuliert, als er von Orbáns "Corona-Diktatur" sprach. Nutzt der national-konservative Regierungschef, der seit 2010 von den Wählern dreimal in Folge zum starken Mann in Ungarn gemacht wurde, die Pandemie, um autoritäre Strukturen zu verfestigen?

Mit dem "Lex Corona" kann die Regierung mit Verordnungen die Anwendung einzelner Gesetze aussetzen, von gesetzlichen Bestimmungen abweichen und sonstige außerordentliche Maßnahmen ergreifen, und zwar "zur Prävention, Bekämpfung, Behandlung, ferner zur Prävention und Abwendung der schädlichen Auswirkungen der Humanepidemie" - das alles "im erforderlichen Maße und im Verhältnis zum Ziel". Kritiker rügen, dies seien Gummi-Bestimmungen. So seien die Auswirkungen der Epidemie inbegriffen, was es ermögliche, fast jeden Lebensbereich einzubeziehen. Die Regierung erklärt, dass die Reichweite klar auf die Corona-Krise begrenzt sei: "Notwendig und angemessen, das sind die magischen beiden Worte, die eigens auf Forderung der Opposition in den Entwurf aufgenommen worden sind", sagt Justizministerin Judit Varga.

Eine Frist steht nicht im Gesetz. Laut Verfassung liegt es in der Kompetenz der Regierung, die Gefahrenlage auszurufen und ihr Ende festzustellen. Daran entzündete sich der Vorwurf, das Parlament werde ausgehebelt. Die Regierung verweist dagegen auf die Festlegung im Gesetz, wonach das Parlament die Ermächtigung gemäß Absatz eins vor dem Ende der Gefahrenlage zurückziehen kann. Damit sei sichergestellt, dass die Nationalversammlung jederzeit Herrin ihrer eigenen Ermächtigung sei, betont Ministerin Varga. Das Parlament könne auch einzelne Dekrete der Regierung widerrufen und tage weiter. Tatsächlich fanden Sitzungen der Nationalversammlung weiterhin statt, Debatten wurden abgehalten und Gesetze beschlossen. Mögliche Zwischenwahlen - wenn ein Abgeordneter ausscheidet - und Referenden wurden wegen Corona vorerst ausgesetzt, die allgemeinen Wahlen 2021 sollen aber auf jeden Fall stattfinden.

Schulen und Grenzen zu Was hat die Regierung bisher mit ihren Notstandsbefugnissen gemacht? Einige Dekrete beziehen sich konkret auf die Bewältigung der Pandemie: Schon im März wurden Schulen und Grenzen geschlossen. Der Bevölkerung wurden wie in vielen anderen europäischen Ländern strenge Ausgangsbeschränkungen auferlegt. Man darf für höchstens eine Stunde spazieren gehen, für notwendige Einkäufe gibt es vormittags einen "Slot" ausschließlich für alte Menschen.

Doch nicht alle Corona-Dekrete haben einen gesundheitspolitischen Zweck. So wurde auch eine "Sonderwirtschaftszone" in der Kleinstadt Göd ausgewiesen. Das Gewerbegebiet - mit einem Samsung-Batteriewerk - und die damit verbundenen Steuereinnahmen werden dadurch der Kommune entzogen, die zufällig seit wenigen Monaten von einem Oppositionspolitiker als Bürgermeister geführt wird. Daher sehen Kritiker hierin eine "Bestrafung" von Wählern, die der Regierungspartei Fidesz abtrünnig geworden sind.

Regierungssprecher Zoltán Kovács sagt hingegen, es handle sich um eine strategische Entscheidung wegen des Volumens der dort geplanten Investitionen. Der Technologiekonzern Samsung will den Standort für 1,1 Milliarden Euro ausbauen und nach Regierungsangaben 2.700 neue Arbeitsplätze schaffen. Es gibt Widerstände durch lokale Bürger- und Umweltinitiativen und die Kommune. Die werden durch das "Corona-Dekret" kurzerhand beiseitegeschoben.

Drakonische Strafen Schließlich sind in das umstrittene Gesetzespaket noch Strafrechtsänderungen gepackt worden. Sie drohen drakonische Freiheitsstrafen für den Bruch einer Quarantäne sowie für das Verbreiten von Falschnachrichten "im Zusammenhang mit der öffentlichen Gefahr" an. Kritiker sehen damit Tür und Tor zur Zensur geöffnet. Zumindest könnten, hieß es, die Strafandrohungen von bis zu fünf Jahren Haft einschüchternd wirken, so dass Medien vorauseilend Selbstzensur betreiben würden. Die Justizministerin sagt dazu: "Diese Strafbestimmung ist angemessen und notwendig, um Desinformationskampagnen zu bekämpfen." Bislang ist keine Anzeige gegen Journalisten bekannt geworden.

Vorerst ist Ungarn ausweislich der offiziellen Zahlen glimpflich davongekommen. Zuletzt befanden sich mehr als 800 Covid-19-Erkrankte in den ungarischen Krankenhäusern. Rund 2.400 Corona-Infizierte wurden registriert, 250 Personen sind an der Viruserkrankung gestorben. Weil bislang jedoch nicht alle Erkrankten mit offensichtlichen Symptomen getestet werden konnten, muss man bei der Zahl der Infektionen mit einer weitaus höheren Dunkelziffer rechnen. Nicht von ungefähr hat die Regierung in Budapest jetzt angeordnet, dass die Krankenhäuser des Landes 60 Prozent ihrer Betten freimachen sollen, um Platz für künftige Covid-19-Patienten zu machen. Zusätzliche Kapazitäten werden bereits aus dem Boden gestampft.

Zugleich hat Viktor Orbán eine Lockerung der Restriktionen in Aussicht gestellt. Anfang Mai wolle er einen, "nüchternen, seriösen Plan" dafür bekanntgeben, kündigte er an.

Der Autor ist politischer Korrespondent der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" für Österreich und Ungarn.