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öffnung : Große Schritte und ein Notfallplan

Die Abstandsregeln sollen vorerst bestehen bleiben, dafür werden andere Vorschriften gelockert

11.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
2 Min

Bund und Länder haben sich auf eine Lockerung der bisher strengen Coronaschutzvorkehrungen verständigt. Jedoch sollen die Abstandsregeln und Hygienevorschriften weiter eingehalten werden. Beim Einkauf und im öffentlichen Verkehr gilt Maskenpflicht. Ein Notfallmechanismus soll dafür sorgen, dass im Krisenfall regional sofort gegengesteuert wird, ohne gleich das ganze Land wieder herunterzufahren. Bei mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche in Landkreisen oder Städten sollen die alten Vorschriften wieder aktiviert werden. Die Verantwortung für weitere Lockerungen und Zeitpläne übernehmen nun die Länder. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

KONTAKTE Es dürfen sich nun Angehörige von zwei Haushalten treffen. In Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen dürfen Patienten oder Bewohner Besuch von einer festen Kontaktperson bekommen. Ältere Leute sollen weiterhin besonders geschützt werden.

GESCHÄFTE Alle Läden dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen, die Inhaber müssen die Zahl der Besucher im Geschäft aber begrenzen und vermeiden, dass es zu langen Warteschlangen kommt. Kunden müssen beim Einkauf Masken tragen.

SPIELPLÄTZE Kinder dürfen wieder auf Rutschen, Wippen oder Schaukeln klettern. Allerdings gelten auch dort Auflagen, die von den Kommunen kontrolliert werden.

KULTUR Einige Kultureinrichtungen dürfen öffnen: Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten. Bürger dürfen auch in Zoos und botanische Gärten gehen. Über weitere Öffnungen im Freizeitbereich entscheiden die Länder.

FRISEURE Die Salons sind nach der Zwangspause wieder offen. Hier gelten besondere Regeln: So sind "gesichtsnahe Dienstleistungen" wie die Bartpflege oder die Behandlung von Augenbrauen und Wimpern verboten. Haare sollen vor dem Schneiden gewaschen werden. Die Friseure tragen spezielle Schutzmasken.

KLINIKEN Ein größerer Teil der für Coronafälle reservierten Kapazitäten soll wieder für planbare Operationen bereitstehen. Rund 40 Prozent der Intensivbetten sind derzeit für Coronapatienten freigehalten.

KIRCHEN Gemeinschaftliche Gottesdienste in Kirchen sind wieder gestattet, auch hier gelten Hygiene- und Abstandsregeln. Veranstaltungen wie Taufen, Hochzeiten oder Trauerfeiern sind im kleinen Kreis ebenfalls wieder möglich. Während der Gottesdienste soll möglichst nicht gesungen werden.

SCHULEN Es dürfen wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Schulen gehen. Vorrang haben die Jahrgänge mit Abschlussprüfungen und die obersten Grundschulklassen. Die Organisation der Schulen fällt in die Verantwortung der Länder. Mit einem normalen Schulbetrieb ist vorerst nicht zu rechnen.

KITAS Um Eltern zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zur Arbeit zu geben, sollen Kitas möglichst schnell wieder öffnen. Die Notbetreuung soll ab 11. Mai ausgeweitet werden.

SPORT Die Fußball-Bundesliga darf ab der zweiten Mai-Hälfte spielen, aber ohne Zuschauer im Stadion und mit einem speziellen Hygienekonzept. Auch der Breitensport unter freiem Himmel ist wieder möglich.

TOURISMUS Über die Öffnung von Gaststätten, Cafés, Clubs, Hotels und Ferienwohnungen entscheiden die Länder. Großveranstaltungen wie Festivals oder Straßen feste soll es vorerst nicht geben. Es gilt weiter die Auslandsreisewarnung.