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WIRTSCHAFT : Aus für Privilegien

Gesetz gegen Missbrauch bei Bürgerenergie

11.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche in erster Lesung über einen Gesetzentwurf (19/18964) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beraten, der das Aus für Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften besiegeln soll. Dazu soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2017 geändert werden. Der Entwurf sieht vor, derzeit befristet ausgesetzte Regelungen dauerhaft zu streichen. Diese hätten Bürgerenergiegesellschaften vereinfachte Teilnahmen an Ausschreibungen für Windenergieprojekte an Land ermöglicht, in der Praxis jedoch zu Fehlanreizen und Missbrauch geführt. Dadurch sei der Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land verstärkt worden, heißt es. Außerdem adressiert die Vorlage Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einhalten von Fristen wegen der Corona-Pandemie. So sollen die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachgereicht werden können. Realisierungsfristen für Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, würden um sechs Monate verlängert. Schließlich geht es um Windenergie auf See. Dazu soll das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als sachnächste Behörde die Kompetenz erhalten, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.