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anhörung : Sensible Patientendaten

Digitalisierung mit möglichen Fallstricken

02.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
2 Min

Die Digitalisierung der Patientendaten ist eine komplexe Angelegenheit, die auch Experten bisweilen vor schwer lösbare Aufgaben stellt. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über das Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung vergangene Woche äußerten sich die Sachverständigen zwar grundsätzlich positiv zu dem Projekt. Allerdings wird hart darum gerungen, wer welche Daten einsehen kann und wie die sensiblen Informationen bereitgestellt werden sollen.

Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Ab 2022 sollen die Versicherten auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen. Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Zudem sollen elektronische Rezepte auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die Versicherten sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.

Begrüßt wird der Gesetzentwurf im Wesentlichen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Weiterentwicklung der Patientenakte eröffne den Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) warf jedoch die Frage auf, wie eine fundierte ärztliche Entscheidung ermöglicht werden solle, wenn die Nutzung der ePA freiwillig sei und der Patient entscheide, welche Daten gespeichert würden, für den Arzt sichtbar seien oder wieder gelöscht werden könnten. Sinnvoll wäre eine elektronische Arztakte (eAA). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ging auf den erheblichen Aufwand ein, den die Praxen für die IT-Sicherheit und die strukturelle Anpassung zu leisten hätten. Die Ärzte dürften damit nicht allein gelassen werden.

An den notwendigen Schutz der sensiblen Daten erinnerte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Dem potenziellen Nutzen der Patientenakte stehe das Risiko gegenüber, dass die Daten von Nichtberechtigten eingesehen und gegebenenfalls missbräuchlich verwendet würden. In einer Gesellschaft, in der die Stigmatisierung psychisch kranker Menschen noch nicht überwunden sei, könne die Information über Erkrankungen für Patienten erhebliche Nachteile mit sich bringen. Notwendig sei daher von Anfang an ein detailliertes Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene.