Piwik Webtracking Image

intensivpflege : Ohne Zwang

Patienten sollen selbst entscheiden dürfen, wo sie versorgt werden

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
4 Min

Eine wachsende Zahl von Patienten muss rund um die Uhr versorgt werden und ist dabei auf Unterstützung durch hochspezialisierte Pflegefachkräfte angewiesen. In der Intensivpflege werden Patienten in allen Altersgruppen betreut, Kinder ebenso wie Hochbetagte, in und außerhalb von Krankenhäusern. Eine außerklinische Intensivpflege kann beispielsweise erforderlich werden bei Tumorerkrankungen, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD), Hirnschäden oder einem Wachkoma. Viele der Intensivpatienten sind auf Beatmungshilfen angewiesen.

2018 verzeichnete die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) rund 19.100 Leistungsfälle in der ambulanten und rund 3.400 Fälle in der stationären Intensivpflege mit Ausgaben in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro.

Beatmung Hinweise auf eine Fehlversorgung gibt es bei den Beatmungspatienten, deren Zahl in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen ist. So wurden laut BKK Dachverband 2006 rund 25.000 Patienten stationär beatmet, 2016 waren es rund 86.000. Nach Ansicht von Experten wird das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Entfernung des Trachestomas (Kanüle zur Luftröhre) bei Patienten in der außerklinischen Intensivpflege nicht ausgeschöpft. Hinzu kommen Berichte, wonach in der ambulanten Intensivpflege in manchen Fällen minderqualifiziertes Personal eingesetzt wird. In die Kritik geraten sind sogenannte Beatmungs-WGs, in denen mehrere beatmungspflichtige Patienten zu Hause betreut werden und von denen es in Deutschland rund 800 gibt. Die Krankenkassen veranschlagen rund 20.000 Euro pro Monat und Beatmungspatient, offenbar ein gutes Geschäft für kriminelle Organisationen.

Selbstbestimmung Mit einer Reform der Intensivpflege soll sich nicht nur die Versorgungsqualität bessern, es sollen auch Fehlsteuerungen und Missbrauch möglichst eingedämmt werden. Der Gesetzentwurf (19/19368; 19/20720) der Bundesregierung, der vergangene Woche gegen das Votum der Opposition den Bundestag passierte, sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.

Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.

Behindertenfachverbände verlangten in der parlamentarischen Beratung, das Recht der Patienten, den Ort der Betreuung selbst wählen zu dürfen, müsse gewahrt werden. Sie befürchteten, die Patienten würden von den Krankenkassen in Heime verwiesen, weil eine qualitativ hochwertige Betreuung zu Hause oft nicht möglich sei.

Der heftige Streit tobte über Monate, bis die Regierungsfraktionen quasi in letzter Minute eine Änderung präsentierten. Ursprünglich hatte es geheißen, den Wünschen der Versicherten sei zu entsprechen, "soweit die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden" könne. Die Einschränkung "tatsächlich und dauerhaft" stieß auf heftige Kritik. Nun heißt es nur noch: "Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen." Es sei zu prüfen, wie die Pflege am Wunschort ermöglicht oder durch Nachbesserungen sichergestellt werden könne.

Eigenanteile Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet. Wenn bei den Beatmungspatienten eine Entwöhnung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Nur geprüfte Pflegedienste sollen eine außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.

Die Opposition lehnte die Vorlage trotz der Nachbesserungen geschlossen ab. Uwe Witt (AfD) rügte, Gesetzentwürfe des Gesundheitsministeriums gingen "immer in die Richtung einer teilweisen Entmündigung unserer Bürger". Es sei daher erfreulich, dass die Proteste vieler Betroffener zu einer Korrektur geführt hätten. Dennoch sei der Entwurf "noch voller kleiner Teufel". So gebe es keine klare Regelung für den Wunschort der Leistungserbringung. Die Formulierung "berechtigte Wünsche" schaffe Rechtsunsicherheit. Auch Nicole Westig (FDP) sagte, das "Damoklesschwert des Heimzwangs" sei entschärft, aber noch nicht stumpf. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung werde nach wie vor eingeschränkt. Die Frage sei, wer entscheide, ob ein Wunsch berechtigt ist. In der UN-Behindertenrechtskonvention sei nicht vorgesehen, einen Grund anzugeben.

Pia Zimmermann (Linke) erklärte, die Patienten müssten sich gegenüber den Krankenkassen beweisen, von deren gutem Willen sie letztlich abhängig seien. Das Selbstbestimmungsrecht dieser Menschen werde missachtet. Die Gesellschaft werde zudem weiter gespalten in solche, die sich gute Pflege leisten könnten und andere, die das nicht könnten. Nach Ansicht von Kordula Schulz-Asche (Grüne) sind einige Ziele der Reform unstreitig: mehr Qualität und weniger Missbrauch. Gleichwohl gebe es für die Patienten keine Garantie, das selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause weiter möglich sei.

Qualität und Kontrolle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versicherte hingegen: "Hier geht es nicht um Heimzwang, hier geht es um Qualitätspflicht." Ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich gebe es bisher gar keine einheitlichen Qualitätsvorgaben. Dies werde nun geändert zum Schutz derjenigen, die sich oft gar nicht selbst wehren könnten. Roy Kühne (CDU) erinnerte an Berichte über eine Pflegemafia und Fälle von Fehlversorgung. Das habe bei vielen Menschen berechtigte Fragen aufgeworfen. Kühne betonte: "Mit Pflege kann man sich in Deutschland nicht bereichern." Er fügte hinzu, jeder habe das Recht, zu Hause gut gepflegt zu werden.

Ausgesprochen zufrieden mit der Novelle äußerte sich Heike Baehrens (SPD) und erinnerte an den erleichterten Zugang zur Rehabilitation. Das bedeute mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität. Mit Blick auf die Diskussion um den Versorgungsort sagte sie, die Sorgen der Betroffenen hätten zu wesentlichen Veränderungen in der Vorlage geführt. So werde es keine einseitigen Entscheidungen der Krankenkassen geben. Vielmehr hätten die Kassen künftig mit den Versicherten unter Beteiligung der Leistungserbringer eine Zielvereinbarung zu schließen. Mit dem Gesetz würden die Rahmenbedingungen für die außerklinische Intensivpflege entscheidend verbessert.