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MEDIEN : Auflagen für Netflix & Co

Bundestag verschärft Jugendschutz

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
2 Min

Für die Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattformen wie Youtube, Vimeo, Amazon Prime oder Netflix gelten künftig strengere Auflagen im Bereich des Jugendschutzes, bei Werbung und strafrechtlich relevanten Inhalten. Zudem müssen sie ein Melde- und Abhilfeverfahren für die Beschwerden von Nutzern einrichten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung Telemediengesetzes und weiterer Gesetze (19/18789) vor, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in der durch den Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/20664) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der AfD- und der FDP-Fraktion verabschiedet hat. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Mit der Annahme der Gesetzesvorlage wird die EU-Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie war von der EU im November 2018 überarbeitet worden. Die Richtlinie enthält unter anderem strenge Vorgaben für Werbung oder Produktplatzierungen in Fernsehprogrammen für Kinder sowie auf Plattformen. Zudem haben die Anbieter geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten wie Gewaltverherrlichung oder Pornografie zu schützen. Personenbezogene Daten von Minderjährigen dürfen nicht für kommerzielle Zwecken genutzt werden.

Mit der Richtlinie sollen auch europäische Fernseh- und Filmproduktionen gefördert werden. So müssen Video-On-Demand-Plattformen künftig mindestens 30 Prozent ihres Angebotes aus europäischen Produktionen bestreiten.

Barrierefreiheit Teile der AVMD-Richtlinie - etwa zum Jugendschutz, zur Werbung und zur Einhaltung der 30 Prozent-Quote - gelten auch für die Deutsche Welle. Der Auslandssender wird durch die Gesetzesnovelle zudem verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten verstärkt barrierefreie Angebote für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen. Über die ergriffenen Maßnahmen soll er dem Rundfunkrat alle drei Jahre Bericht erstatten.