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FINANZIERUNG : Stimmen sind Bares

Die Parteien benötigen Geld für ihre Arbeit. Aber über die Frage, woher es kommen soll, streitet die Republik seit Jahrzehnten. Im Zentrum der Debatte stehen Spenden…

10.08.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
5 Min

Im Dezember 2019 griffen der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg und das bayerische Pendant noch einmal tief in die Taschen. 890.002 Euro an Spenden überwiesen die beiden großen Arbeitgeberverbände an CDU (140.000 Euro), CSU (390.000), SPD (50.001), FDP (160.000) und Bündnis 90/Die Grünen (150.001). Die beiden Verbände gehören seit vielen Jahren zu den größten Spendern an Deutschlands Parteien. Profitierten in der Vergangenheit vor allem die beiden Unionsparteien und die Liberalen von deren Spenden, so kommen die Grünen spätestens seit dem Einzug von Winfried Kretschmann als erstem grünen Ministerpräsidenten in die Stuttgarter Staatskanzler und dem Aufstieg der Grünen zur politisch zweitstärksten Kraft in einigen Landtagen verstärkt in den Genuss größerer Spenden aus Industrie und Wirtschaft.

Wer, wann, welcher Partei wie viel Geld gespendet hat, lässt sich aus den Rechenschaftsberichten und regelmäßigen Unterrichtungen des Bundestagspräsidenten über Großspenden entnehmen. In den Rechenschaftsberichten müssen die Parteien zudem alle ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen. So sehen es das Grund- und das Parteiengesetz vor.

Spenden bilden bei weitem nicht die wichtigste Geldquelle der Parteien. Aber sie gehören zu den umstrittensten Einnahmen in einem insgesamt umstrittenen System der Parteienfinanzierung, das regelmäßig Stoff für politische Diskussionen sorgt. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde gleich mehrfach in dieser Frage bemüht.

Mitgliedsbeiträge Zu den unumstrittenen Möglichkeiten der Parteienfinanzierung gehören die Mitgliedsbeiträge, die bei vielen Parteien bereits einen großen Teil der Einnahmen ausmachen. Sie reichen von rund einem Viertel der Einnahmen bei CDU und CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bis hin zu fast einem Drittel bei SPD und Die Linke. Lediglich die AfD hinkt bei den Mitgliedsbeiträgen mit rund 13 Prozent auffällig hinterher (Stand: 2018).

Problematischer hingegen sind die sogenannten Mandatsträgerbeiträge. Sie sehen vor, dass Abgeordnete und Inhaber eines politischen Amtes einen gewissen Prozentsatz ihrer Diäten beziehungsweise Gehälter an ihre Partei abführen. Auf freiwilliger Basis ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, die Mandatsträgerbeiträge werden im Parteiengesetz ausdrücklich genannt. Allerdings üben die Abgeordneten im Bundestag laut Artikel 38 Grundgesetz ein freies Mandat aus und sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden". Formal können Parteien ihre Mandatsträger deshalb juristisch auch nicht zwingen, einen Beitrag abzuführen. Ob eine Abgeordneter jedoch bei der nächsten Wahl noch einmal als Kandidat nominiert werden würde, wenn er den Beitrag verweigert, sei dahingestellt. Der Umfang der Mandatsträgerbeiträge ist höchst unterschiedlich. Er reicht von bescheidenen rund fünf Prozent der Gesamteinnahmen bei der AfD, acht Prozent bei FDP und CSU über rund 15 Prozent bei CDU, SPD und Linken bis hin zu etwa 21 Prozent bei Bündnis 90/Die Grünen.

Auffällig große Unterschiede zwischen den Parteien bilden die Einnahmen, die sie selbst erwirtschaften. Während beispielsweise Unternehmenstätigkeiten oder Beteiligungen bei den meisten Parteien keine Rolle spielen, entfielen 2018 bei der SPD mit rund 7,4 Millionen Euro gut vier Prozent ihrer Einnahmen auf diesen Bereich. Die Partei ist beispielsweise über die Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft an über 70 Zeitungen beteiligt. Diese Form der Parteienfinanzierung hat bei den Sozialdemokraten eine lange Tradition, die bis in die Zeit des Kaiserreichs zurückreicht.

Spenden Für Diskussionen sorgen vor allem immer wieder Spenden - sei es von Einzelpersonen oder von juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen - und die staatliche Parteienfinanzierung. Die Auflagen für Spenden sind nach einer Reihe von Skandalen immer weiter verschärft worden, vor allem durch Transparenzregeln. So wurde durch die Novellierung des Parteiengesetz im Jahr 2002 festgelegt, dass Spenden von mehr als 50.000 Euro mit dem Namen des Spenders unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angegeben und anschließend veröffentlicht werden müssen. Spenden über 10.000 Euro müssen namentlich hingegen erst in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Zuletzt hatte der damalige Bundestagpräsident Norbert Lammert (CDU) die Bundestagsverwaltung im Januar 2010 angewiesen, Spenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internet zu veröffentlichen. Zuvor waren sie in Sammelübersichten im Vier-Wochen-Rhythmus publik gemacht worden. Anlass für Lammerts Anweisung waren Spenden in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro, die die FDP zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 von einem Hotel-Unternehmer erhalten hatte. Besonders pikant an der Geschichte: Die FDP hatte sich in der damaligen Koalition massiv für die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotelbranche eingesetzt. Prompt stand der Vorwurf der "Käuflichkeit" im Raum. "Mövenpick-Partei", schimpften Linke und Grüne im Bundestag und forderten die FDP gar auf, die Spenden zurückzuzahlen.

In der Diskussion wird seitdem von Grünen und Linken immer wieder eine Deckelung der jährlichen Spendensumme pro Spender gefordert, wie dies in etlichen europäischen Nachbarländern wie etwa Frankreich üblich ist. Auch die Transparenzregeln sollen nach dem Willen der Opposition weiter verschärft werden. Und Die Linke würde Spenden von Unternehmen am liebsten ganz verbieten. Die Debatte zwischen den Parteien erinnert mitunter allerdings stark an jene über die Wahlrechtsreform. Strengere Auflagen fordern Parteien meist für jene Bereiche, von denen sie am wenigsten profitieren. So machten Spenden von juristischen Personen bei den Linken in den Jahren 2018 und 2017 lediglich 0,1 Prozent ihrer Einnahmen aus. Bei der FDP hingegen waren es 2018 immerhin 4,7 und 2017 sogar fast zwölf Prozent.

Geld vom Staat Für Missmut in der Öffentlichkeit sorgte immer wieder die staatliche Parteienfinanzierung. Immerhin flossen im vergangenen Jahr 193,5 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt an 21 anspruchsberechtigte Parteien. Davon gingen allein 188,4 Millionen Euro an die sieben im Bundestag vertretenen Parteien.

Dass die Parteien überhaupt Geld vom Staat erhalten, ergibt sich aus ihrer verfassungsrechtliche Stellung. Maßgeblich aus dem in Artikel 21 Grundgesetz formulierten Auftrag an die Parteien, "bei der politischen Willensbildung" mitzuwirken, wird die staatliche Finanzierung abgeleitet. Dieses Prinzip ist durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt, die Praxis hingegen mehrfach angepasst worden.

Erfolgte die staatliche Finanzierung über Jahrzehnte vor allem durch eine Wahlkampfkostenerstattung, gilt seit der Novellierung des Parteiengesetzes von 1994 eine Art Mischform, die die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft spiegeln soll. Einberechnet werden jetzt sowohl die Ergebnisse bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen als auch die Zuwendungen von natürlichen Personen. So erhalten die Parteien für die jeweils ersten vier Millionen Wählerstimmen 1,03 Euro pro Stimme, für jede weitere 0,85 Euro. Darüber hinaus bekommen sie jährlich 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendungen in Form von Spenden natürlicher Personen, Mitgliedsbeiträgen und Mandatsträgerbeiträgen erhalten haben. Berücksichtigt werden allerdings nur Zuwendungen bis 3.300 Euro pro Person und Jahr. Zudem dürfen die staatlichen Mittel die Eigeneinnahmen der Parteien nicht überschreiten.

Während das System als durchaus geglückt gilt, sorgt die sogenannte "verdeckte Parteienfinanzierung" - etwa durch die staatlichen Zuschüsse an die Bundestagsfraktionen oder die Partei-Stiftungen - immer wieder für Kritik.