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NEUANFANG : Erstaunlich konstant

Schwarz, Rot, Gelb und später Grün - das bundesdeutsche Parteiensystem entwickelte im Vergleich zu Weimarer Zeit eine bemerkenswerte Stabilität

10.08.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
5 Min

Bonn ist nicht Weimar" - so lautete 1956 der häufig zitierte Titel eines Buches des Journalisten Fritz René Allemann. Für den Juristen Eduard Dreher haben gar "die Gespenster von Weimar" an der Wiege des Grundgesetzes gestanden. Die wiederholte Unfähigkeit des Parlaments zur Regierungsbildung in Weimarer Zeit und die fehlende Wehrhaftigkeit der Demokratie - auch gegen scheinlegale Attacken - waren zentrale Lehren für die Mütter und Väter des Grundgesetzes. Neben der Erschwerung von Verfassungsänderungen, einer strikten Gewaltenteilung und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit wertete das Grundgesetz die Rolle der Parteien auf. Die Bildung eines Einparteiensystems, wie 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" geschehen, sollte nicht mehr möglich sein.

Das Parteiensystem der Bundesrepublik konnte nach 1945 an Traditionen der Weimarer Republik anknüpfen, anders als in den Jahren 1918 bis 1933 entwickelte es aber eine große Stabilität und blieb wenig zersplittert. Integrierend wirkte unter anderem die Etablierung von Volksparteien links und rechts der Mitte, die beide den Anspruch entwickelten, schichtenübergreifend breite Wählerschaften anzusprechen und an den Neuaufbau von Staat und Gesellschaft nach den deutschen Verbrechen der NS-Diktatur zu binden.

Unmittelbar nach der Kapitulation im Mai 1945 blieben zunächst alle Parteien und politische Organisationen verboten. Schnell war aber klar, dass ohne Parteien ein demokratischer Neuanfang nicht möglich sein würde. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 1945 waren Parteigründungen in der britischen, amerikanischen und auch sowjetischen Besatzungszone möglich, 1946 dann in der französischen.

Die SPD, die von den Nationalsozialisten 1933 verboten worden war, gründete sich im Oktober 1945 neu. Die Sozialdemokraten knüpften dabei zunächst an ihre frühere teils klassenkämpferische Programmatik an, gleiches galt für die KPD, die allerdings im aufziehenden Ost-West-Konflikt rasch an Boden verlor und 1956 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten wurde.

Sammlungspartei Einen Neuanfang hingegen gab es auf der anderen Seite des politischen Spektrums: Die Christlich Demokratische Union und die Christlich Soziale Union in Bayern konnten an die Tradition der Zentrumspartei aus Weimarer Zeit anknüpfen. Anders als diese verstanden sich die Neugründungen jedoch nicht explizit als Vertreterinnen des politischen Katholizismus, sondern als konservative, soziale und liberale Sammlungsparteien, die schichten- und milieuübergreifend wirken wollten. Man wollte raus aus dem "katholischen Turm" (Ulrich von Alemann), in dem sich die Zentrumspartei seit ihrer Gründung 1870 und in ihrer Rolle im preußischen Kulturkampf gegen die katholische Kirche befunden hatte.

Waren im ersten Bundestag noch Vertreter von insgesamt elf Parteien vertreten, gelang bei der zweiten Wahl 1953 nach Union, SPD und FDP nur noch dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen, der Zentrumspartei mit drei Direktmandaten und der Deutschen Partei (in Listenverbindungen mit der Union) der Einzug ins Parlament. Auch die Gesamtdeutsche Volkspartei, die sich gegen die Wiederbewaffnung und "Aufrüstung zweier deutscher Armeen in West- und Ostdeutschland" wandte, verfehlte 1953 den Wiedereinzug in den Bundestag. Eine Reihe ihrer Mitglieder schloss sich der SPD an, darunter mit Gustav Heinemann und Johannes Rau zwei spätere Bundespräsidenten.

Die Unionsparteien marginalisierten die Konkurrenz im bürgerlichen Lager regelrecht, was auch dazu führte, dass ab 1961 bis 1983 mit Union, SPD und FDP nur drei Parteien im Bundestag vertreten waren. Ein wesentlicher Grund für diese Konzentration war eine Änderung im Wahlrecht: 1949 war die Fünf-Prozent-Hürde noch auf die Bundesländer bezogen. Seit 1953 hingegen mussten Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen bundesweit auf sich vereinigen oder ersatzweise ein Direktmandat, ab 1957 mindestens drei Direktmandate, erringen, um in den Bundestag einziehen zu können. Für die junge Bundesrepublik erwies sich die mehr als zwei Jahrzehnte währende Drei-Parteien-Konstellation im Bundestag von Union, Sozialdemokraten und Liberalen als stabilisierender Faktor.

Linke Mitte Wandte sich die SPD der 1950er Jahre noch gegen den Bundeswehraufbau und den Nato-Beitritt, machte die Partei bei ihrem Bad Godesberger Parteitag 1959 ihren Frieden mit dem von der regierenden schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) eingeschlagenen Kurs der Westbindung und der europäischen Integration. Fortan empfahlen sich die Sozialdemokraten als Volkspartei der linken Mitte, die auch jenseits von Arbeiterschaft und Gewerkschaften erfolgreich um Stimmen werben konnte. Ihr Wähleranteil stieg bis 1969 auf 43 Prozent und lag 1973, nach einem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD), mit knapp 46 Prozent sogar erstmals vor der Union.

In dieser Zeit, den 1970er Jahren, hatten sich SPD und Union trotz großer Differenzen etwa in der Ostpolitik nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch und in ihrem Selbstverständnis als Volks- und Massenpartei angenähert: Die Sozialdemokraten zählten rund eine Millionen Mitglieder, die Unionsparteien 900.000.

Der FDP, die 1948 von ehemaligen Mitgliedern der linksliberalen Weimarer DDP und der nationalliberalen DVP gegründet worden war, fiel in der Drei-Parteien-Konstellation zwischen 1961 bis 1983 die Rolle als Mehrheitsbeschafferin zu. Eine Ausnahme waren die Jahre 1966 bis 1969, in der sie als einzige Oppositionskraft einer Großen Koalition gegenüberstand. In diesen Jahren erstarkte, befeuert von Studentenprotesten und dem Widerstand gegen die Notstandsgesetzgebung, die außerparlamentarische Opposition. Auf Umwegen und über die Umwelt- und Friedensbewegung der 1970er Jahre lässt sich dieser Protest bis zur Gründung (1980) der Grünen verfolgen. Mit deren erstmaligen Einzug 1983 in den Bundestag etablierte sich eine vierte Kraft im damaligen bundesdeutschen Parteiensystem. Der rechtsextreme NPD, die in den späten 1960er Jahren in eine Reihe von Landesparlamenten einzog und die 1969 bei der Bundestagswahl 4,3 Prozent der Stimmen erreichte, gelang es hingegen nicht, in der alten Bundesrepublik wirklich Fuß zu fassen, das gilt auch für die rechte Kleinpartei Die Republikaner, die etwa 1989 vorübergehend ins Berliner Abgeordnetenhaus einzog.

Blockparteien Unter komplett anderen Umständen verliefen die Neugründungen der Parteien in der Sowjetischen Besatzungszone und ihr Wirken in der DDR: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben", so soll es der KPD-Politiker und spätere SED-Chef Walter Ulbricht 1945 formuliert haben. Gegen Widerstände vieler Sozialdemokraten trieben er und seine Genossen 1946 die Zwangsvereinigung zwischen KPD und SPD zur SED voran. Anfänglich noch eigenmächtige Parteien wie die CDU und die liberale LDPD gerieten zunehmend unter die Kuratel der SED und mussten schließlich die führende Rolle der Sozialisten in ihren Statuten festschreiben, SED-gesteuerte Parteineugründungen wie die NDPD und die DBD sollten weitere SED-ferne Milieus an den neuen Staat binden. Die sogenannten Blockparteien waren zwar in der Volkskammer vertreten und stellten Personal für die Spitzen von Ministerien, allerdings blieb die Vorherrschaft der SED in der DDR bis 1989 unbestritten und sogar per Verfassung festgeschrieben.