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verbraucher : Zweite Chance

Reform der Restschuldbefreiung geplant

14.09.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
1 Min

Das Restschuldbefreiungsverfahren für insolvente Unternehmen und Verbraucher soll von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (19/21981), den Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vergangene Woche im Plenum vorstellte. Sie verwies darauf, dass die Coronakrise mit ihren wirtschaftlichen Folgen zeige, wie wichtig es sei, Unternehmen und Verbrauchern eine zweite Chance zu geben und einen schnelleren Neuanfang zu ermöglichen. Der Entwurf bringe die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in einen angemessenen Ausgleich, sagte Lambrecht und fügte hinzu, die Restschuldbefreiung sei kein Geschenk. Schuldner müssten eine Arbeit nachweisen und stärker als bisher erlangtes Vermögen herausgeben. Die Opposition kritisierte unter anderem, dass die Speicherung von Insolvenzen bei Wirtschaftsauskunfteien nicht wie ursprünglich vorgesehen nach drei Jahren gelöscht werden soll. Die Neuregelung, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren gelten und für Verbraucher zunächst bis 2025 befristet werden. Sie ist auch Thema einer öffentlichen Anhörung am 30. September im Bundestag.