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recht II : Höhere Entschädigung

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaftierte

14.09.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
1 Min

Zu Unrecht Inhaftierte erhalten eine höhere Entschädigung. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/17035) vor, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen angenommen hat. Der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden soll auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Zuletzt war die Entschädigung 2009 auf 25 Euro erhöht worden. Wie es in dem Entwurf heißt, ist eine Verdreifachung des Satzes ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Zur Abstimmung standen auch ein Gesetzentwurf der AfD, ein Änderungsantrag der Grünen sowie Anträge der Linken und der FDP, in denen jeweils höhere Entschädigungssummen gefordert werden. Diese Vorlagen wurden abgelehnt. Johannes Fechner (SPD) sagte, gegen eine höhere Entschädigung spreche, dass dies nicht mit den Ländern, die die Anhebung 2017 auf den Weg gebracht hatten, abgesprochen sei. Fechner zufolge werden in Deutschland 400 Bürger pro Jahr zu Unrecht inhaftiert. Wenn der Staat einen Fehler mache, müsse dieser korrigiert und der Betroffene entschädigt werden.