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Arbeit : Rechte für Selbständige

Linke fordert soziale Sicherheit für Crowd-Worker

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Sie werden auch "digitale Tagelöhner" genannt: Menschen, die, meist von zu Hause aus, Inhalte für digitale Plattformen erstellen. Sie bieten ihre Dienste über das Internet an und erhalten ihr Geld per Mausklick vom Auftraggeber. Das klingt bequem, mündet aber meist in einem prekären Arbeitsverhältnis ohne soziale Absicherung. Ganz zu schweigen von Mitspracherechten oder Weiterbildungsoptionen, die Beschäftigte in einem Betrieb haben.

Um diese Situation zu beenden, hat die Fraktion Die Linke zwei Anträge (19/16886; 19/22122) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie unter anderem einen Gesetzentwurf, der klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch soll eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren festgelegt werden, so dass die Plattformbetreiber widerlegen müssen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert. Die Abgeordneten verlangen außerdem eine Mindestentlohnung und Mitbestimmungsrechte für die Crowd-Worker. In der vergangenen Woche debattierte der Bundestag erstmals über die Anträge und überwies sie anschließend an die Ausschüsse.

Jessica Tatti begründete für Die Linke, warum diese Handlungsbedarf sieht: "Viele Plattformbetreiber machen ihre Beschäftigten zu Selbständigen und erklären sich selbst zu reinen Vermittlern. Sie müssen sich nicht um Arbeitnehmerrechte scheren, nicht um Arbeitsmittel, nicht um Mindest- oder Tariflöhne. Das ist nicht länger hinnehmbar."

Auch Thomas Heilmann (CDU) sprach von "unredlichen Geschäftsmodellen". Jedoch warf er den Anträgen Ungenauigkeiten vor. So seien viele Crowd-Worker nur im Nebenjob tätig und über deren Anzahl lägen keine belastbaren Daten vor. Auch könne man nicht automatisch annehmen, dass es sich bei allen um Arbeitnehmer handele, ergänzte Heilmann.

Uwe Witt (AfD) zweifelte ebenfalls daran und verwies auf ein Urteil des Arbeitsgerichts München, das Crowd-Worker als Selbständige eingestuft habe. Die Einführung eines Mindestentgeltes lehnte er als "staatliche Preisbindung" und "Bürokratiemonster" ab.

Plattformarbeit sei in vielen Fällen ein "Einfallstor für Scheinselbständigkeit" und "Ausbeutung", betonte Martin Rosemann (SPD). Plattformarbeiter generell zu abhängig Beschäftigten zu erklären, lehnte er aber ab. Die arbeitsrechtliche Statuserklärung für Plattformarbeiter anzupassen und eine bessere soziale Absicherung von Selbständigen stünden aber oben auf der Agenda, erklärte Rosemann.

Matthias Nölke (FDP) erkannte in den Linken-Anträgen "wieder mal ein tiefsitzendes Misstrauen in die Mündigkeit der Menschen und in das Streben nach Eigenverantwortung". Mit ihren Vorschlägen lege Die Linke die Axt an die Selbständigkeit, kritisierte er.

Beate Müller-Gemmeke (Grüne) betonte, es brauche auf den Plattformen Regeln und Standards. Es sei jedoch zu pauschal gedacht, für alle Branchen und Selbständige eine Einheitslösung finden zu wollen, wie dies Die Linke vorschlage.