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FAMILIE : Es stockt beim Rechtsanspruch auf Betreuung

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Bis 2025 soll ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter verwirklicht werden. Darauf hatten sich die Unionsparteien und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Doch das Projekt ist ins Stocken geraten. Das Bundeskabinett hatte zwar im November 2019 die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Finanzierung beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) für das erste Halbjahr 2020 angekündigte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechtsanspruches liegt bislang nicht vor. Es fehlt an einer Einigung zwischen Bund und Ländern - unter anderem über die Finanzierung und die konkrete Ausgestaltung des Rechtsanspruches.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den politischen Druck nun erhöhen. Am vergangenen Donnerstag debattierte der Bundestag erstmals über ihren Antrag (19/22117), in dem sie die Bundesregierung auffordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Verankerung des Rechtsanspruchs im Achten Buch Sozialgesetzbuch vorzulegen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Rechtsanspruch für jedes Kind in Grundschulen unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag gelten. Außerdem sollen das Sondervermögen auf vier Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021erhöht werden und der Bund sich ebenfalls an den Betriebskosten beteiligen.

Unterstützung bekam der Antrag vor allem von der FDP- und der Linksfraktion. Ebenso wie die Grünen fordern sie eine Fachkräfteoffensive, um den zusätzlichen Bedarf an Erziehern zu decken. Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion bekannten sich ausdrücklich zum Rechtsanspruch und forderten die Länder auf, sich mit dem Bund zu einigen. Sie verwiesen darauf, dass sich auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wie etwa Baden-Württemberg bislang sperrten.

Die AfD-Fraktion hingegen wendet sich zwar nicht gegen den Rechtsanspruch, beurteilt die Ganztagsbetreuung aber kritisch. Mit ihr wolle man das klassische Familienbild unterminieren, lautete der Vorwurf.