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landwirtschaft : Düngeverordnung bleibt

Keine Klage vor Verfassungsgericht

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
1 Min

Der Bundestag reicht keine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im Mai in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung ein. Gegen einen entsprechenden AfD-Antrag (19/19158) votierten am vergangenen Donnerstag in namentlicher Abstimmung 545 Abgeordnete bei Zustimmung von 80 Parlamentariern und zwei Enthaltungen. Für eine Normenkontrollklage warb die AfD damit, dass durch die mit der Verordnung einhergehenden Einschränkungen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 sowie die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes von Landwirten gefährdet seien. Festgelegte Düngereduktionen und Düngeverbote in bestimmten Zonen würden zu Ernteverlusten und niedrigerer Wettbewerbsfähigkeit führen.

Die Grünen widersprachen, weil Berufsausübungsfreiheit nicht heiße, dass jeder tun und lassen könne, was er wolle. Union und SPD verwiesen darauf, dass Betroffene ohnehin dagegen klagen könnten. Die FDP kritisierte, dass die AfD bisher Vorschläge schuldig geblieben sei, um Härten abzumildern. Die Liberalen forderten indes in einem Antrag (19/11109), Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen zu schaffen. Die Linke lehnte den AfD-Vorstoß ebenso ab, weil Eigentumsrechte und Gemeinwohlrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Der FDP-Antrag wurde bei Enthaltung der AfD von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Agrarausschusses (19/20235, 19/13642) zugrunde.