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Umwelt I : Obhutspflicht kommt

Abfallrahmenrichtlinie wird umgesetzt

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Weg für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bereitet. Dem Regierungsentwurf (19/19373) in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linken, Grünen und AfD bei Enthaltung der FDP zu. Anträge der Linksfraktion zu einer längeren Lebensdauer für Elektrogeräte (19/19643) und den Grünen zum Stopp der Vernichtung von Waren (19/16411) fanden keine Mehrheit.

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden, um insbesondere die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen. Eingeführt wird unter anderem auch eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.

Die Koalitionsfraktionen hatten Änderungen durchgesetzt, nach denen unter anderem festgelegt wird, dass durch von gewerblicher Sammlung betroffene öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger einen Anspruch darauf haben, dass die für gewerbliche Sammlungen geltenden Bestimmungen des Anzeigeverfahrens eingehalten werden. Weiter sollen die Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig zurücknehmen, die Rücknahme und Verwertung mindestens genauso hochwertig ausgestalten wie etwa die eines öffentlich-rechtlichen Versorgers im jeweiligen Entsorgungsgebiet.