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umweLT II : Sammelziel erhöht

Änderungen am Batteriegesetz beschlossen

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
1 Min

Eine Änderung des Batteriegesetzes hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen. Den Regierungsentwurf in der Ausschussfassung (19/19930) nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalition und der FDP bei Ablehnung von Linken, Grünen und der AfD an. Anträge der Linken zu einem Pfand auf Elektrogeräte und Batterien (19/19642) und der Grünen zum Schließen von Wertkreisläufen (19/20562) fanden keine Mehrheit.

Künftig soll dem Batteriegesetz "ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenem Rücknahmesystemen" zugrunde liegen, heißt es in der Begründung. Um auch bei den neuen Marktgegebenheiten einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherzustellen, werde das BattG an die neuen Gegebenheiten angepasst. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und "einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme" festzulegen.

Die Parlamentarier beschlossen neben redaktionellen Änderungen auch die Möglichkeit für öffentlich-rechtliche Versorger, sich an der Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien zu beteiligen. Um möglichst vollständige Informationen über die Rücknahme und Verwertung von Fahrzeug-Altbatterien zu bekommen, sei es erforderlich, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Daten an das Umweltbundesamt meldeten. Zudem soll das vorgegebene Sammelziel von 45 auf 50 Prozent erhöht werden.