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Haushalt : Geldsegen für Kämmerer

Bundestag und Bundesrat beschließen milliardenschwere Unterstützung für Kommunen

21.09.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
4 Min

Die Kommunen in Deutschland werden in diesem und in den kommenden Jahren mit Milliardenbeträgen unterstützt. Damit sollen insbesondere die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Den Gesetzentwürfen der Koalition (19/20595, 19/20598) stimmte vergangene Woche im Bundestag eine große Mehrheit der Abgeordneten zu. Am Freitag passierten die Vorlagen ohne Problem den Bundesrat. Zuvor hatte es in den Kreisen der Haushaltspolitiker im Bundestag die Sorge gegeben, die Länder könnten wegen verschärfter Berichtspflichten den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Entwürfe enthalten drei Maßnahmen, von denen zwei für alle Städte und Gemeinden relevant sind. Erstens sollen den Kommunen in diesem Jahr Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal ausgeglichen werden. Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich die wichtigste kommunale Einnahmequelle. Die coronabedingte Wirtschaftskrise schlägt entsprechend landauf, landab in die Bilanzen der Kämmerer ein. Nach der jüngsten Steuerschätzung fällt das Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr mit 42,25 Milliarden Euro um rund 13 Milliarden Euro geringer aus als im Vorjahr. Bund sowie Länder, die eigentlich für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig sind, teilen sich die Kosten der Ausgleichzahlungen. Laut Gesetzentwurf fließen rund elf Milliarden Euro an Städte und Gemeinden, von denen der Bund 6,1 Milliarden übernimmt.

Zweitens will der Bund Kommunen beziehungsweise Kreise und kreisfreie Städte bei den Sozialausgaben unterstützen. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von 49 auf 74 Prozent steigen - und zwar dauerhaft. Wie hoch die Entlastung beziehungsweise die Belastung des Bundes in diesem Jahr ausfällt, ist laut Bundesregierung aktuell nicht belastbar zu schätzen - zu unklar ist die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und damit die Zahl der möglichen Leistungsempfänger. Mittelfristig rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung der Kommunen beziehungsweise Belastung des Bundes in Höhe von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Entlastung im Osten Der dritte Punkt ist für die ostdeutschen Länder relevant. Sie werden ab 2021 bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Die Entlastung der Länder soll im kommenden Jahr 343 Millionen Euro betragen, 2024 dann 366 Millionen Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten diese Maßnahmen im Grundsatz begrüßt. In der Anhörung zu den Entwürfen in der vorvergangenen Woche hatte auch Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Die Linke) die Pläne gelobt. Gerade für Kommunen wie Eisenach mit angespannter Finanzlage und hohen Sozialausgaben sei die Entlastung bei den KdU wichtig. In der Anhörung ging es zudem um die vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen. Einige der Sachverständigen bezweifelten, ob es diese überhaupt braucht beziehungsweise ob sie sinnvoll sind.

Die Koalition sieht das so - und hat dafür auch die Unterstützung von FDP, Linken und Grünen im Bundestag erhalten. Mit dem neuen Artikel 143h Grundgesetz soll der einmalige Ausgleich der Gewerbesteuereinnahmen zielgerichtet in der Verfassung geregelt werden - um dann am 31. Dezember wieder außer Kraft zu treten. Dafür werde man "keinen Preis für Verfassungsästhetik gewinnen", räumte Dennis Rohde (SPD) in der Debatte ein.

Keine Auftragsverwaltung Mit der zweiten Änderung - eine Ergänzung im Absatz 3 des Artikels 104a - wird festgelegt, dass trotz der erhöhten Bundesbeteiligung bei den KdU keine Bundesauftragsverwaltung eintritt, sondern der aktuelle Zustand beibehalten wird. Hierzu gibt es eine grundsätzliche Fachdebatte, die sich beispielsweise um die Effizienz von sogenannten Mischfinanzierungen dreht.

Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren legten die Bundestagsabgeordneten den Ländern schärfere Berichtspflichten auf. Hatte der Koalitionsentwurf noch vorgesehen, dass die Länder dem Bundesfinanzministerium "über ihr Vorgehen bei der Aufteilung der Mittel auf ihre Gemeinden" zu berichten haben, ist nun ein längerer Bericht fällig. Zu berichten ist nunmehr "über die erfolgte Weitergabe des Bundes- und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020". Zudem stellten die Abgeordneten klar, dass die Zahlungen bis Ende des Jahren zu erfolgen haben, und präzisierten, welche von den Ländern bereits geleisteten Unterstützungen an die Kommunen anrechnungsfähig auf die noch zu zahlenden Beträge sind.

In der Debatte im Bundestag richtete Sozialdemokrat Rohde einen Appell an die Kommunen: "Stellt eure Investitionstätigkeit nicht ein! Investiert weiter in eure Infrastruktur! Wir helfen euch in dieser finanziellen Not." Mit der Übernahme der KdU werde insbesondere den Kommunen dauerhaft geholfen, "die es in Deutschland am schwersten haben".

Für die AfD-Fraktion kritisierte Albrecht Glaser unter anderem, dass eine Bundesauftragsverwaltung im Zusammenhang mit der erhöhten KdU-Bundesbeteiligung ausgeschlossen wird. Das provoziere eine unwirtschaftliche Mittelverwendung.

Eckhardt Rehberg (CDU) wies für die Union darauf hin, dass die kommunalen Mindereinnahmen in diesem Jahr tatsächlich sogar überkompensiert werden - "obwohl der Bund dieses Jahr Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von rund 80 Milliarden Euro hat".

Otto Fricke (FDP) betonte, es handle sich um einen Kompromiss, es sei keine "super Lösung". Wichtig sei den Liberalen die Transparenz bei der Verteilung gewesen.

Gesine Lötzsch (Die Linke) hob hervor, dass den Kommunen nicht nur Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen. Für diese Steuern gebe es keine Kompensationen. Sie forderte zudem eine Altschuldenregelung.

Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die erhöhte KdU-Bundesbeteiligung als "überfällig". Auch Hajduk verwies auf eine notwendige Altschuldenregelung.

Den Grundgesetzänderungen stimmten in namentlicher Abstimmung sämtliche Abgeordnete von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen und ein AfD-Abgeordneter zu bei Gegenstimmen der übrigen AfD-Parlamentarier. Den einfachgesetzlichen Regelungen stimmten bei Enthaltung der Linken und Nein-Stimmen der AfD die übrigen Fraktionen zu.