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INNERES : Digitalisierung für Familien

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
1 Min

Der Innenausschuss hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" (19/21987) gegeben. Gegen die Stimmen der FDP verabschiedete das Gremium die Vorlage vergangene Woche bei Enthaltung der Linksfraktion in modifizierter Fassung (19/23774).

Damit soll eine Regelung zur Datenübermittlung der Standesämter an die Elterngeldstellen geschaffen werden, um eine elektronische Übermittlung der Daten der Beurkundung der Geburt eines Kindes zu ermöglichen. Auch sollen Rechtsgrundlagen zur Nutzung eines bereits gesetzlich normierten Verfahrens für die Abfrage von Entgeltdaten bei den Arbeitgebern auch für Elterngeld geschaffen werden. Zudem soll unter anderem eine Regelung zum elektronischen Datenaustausch zwischen Elterngeldstellen und gesetzlichen Krankenkassen eingeführt werden. Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht laut Bundesregierung "in erster Linie darin, neue nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu ermöglichen". Dabei könnten die Bürger selbst entscheiden, ob sie diesen neuen Behördenservice nutzen möchten.

Mit den Stimmen von Union und SPD sowie der AfD nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an. Unter anderem soll damit im Onlinezugangsgesetz klargestellt werden, "dass alle natürlichen oder juristischen Personen oder andere Stellen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, ein Nutzerkonto eröffnen können".