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VERTEIDIGUNG : Vereinfachte Entlassungen

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
1 Min

Zeitsoldaten der Bundeswehr sollen zukünftig in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei besonders schwerwiegenden Verletzungen der Dienstpflicht ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren zeitnah entlassen werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (19/22862) vor, über den der Bundestag in der vergangenen Woche in erster Lesung debattierte und zur weiteren Beratung in den Verteidigungsausschuss überwies. Bislang ist eine Entlassung von Zeitsoldaten auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene nur in den ersten vier Jahren möglich.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesvorlage darauf, dass die bestehenden Regelungen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung nicht mehr ausreichend effizient seien, um zeitnah und angemessen auf schwere Dienstvergehen wie beispielsweise politischen und religiösen Extremismus oder schwerwiegende Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie reagieren zu können. In den Jahren 2017 bis 2019 hätten Disziplinarverfahren von der Aufnahme der Vorermittlungen bis zu ihrer Beendigung durch eine gerichtliche Entscheidung durchschnittlich länger als 30 Monate gedauert. Grund dafür sei die hohe Belastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte.

Mit der Gesetzesnovelle wird zudem der Anspruch von Bundeswehrsoldaten auf kostenfreie Beförderung durch die Deutsche Bahn in Uniform gesetzlich festgeschrieben.