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Recht : Für den Schutz der Kinder

Ein Gesetzentwurf von Union und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sieht deutlich härtere Strafen vor

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
4 Min

Mit Entsetzen hat die Öffentlichkeit auf die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen schweren Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch wie zuletzt im Sommer in Münster reagiert. Das war nach Lügde und Bergisch Gladbach der dritte Fall dieser Art in Nordrhein-Westfalen in nur eineinhalb Jahren. Die Bilder hätten selbst erfahrene Kriminalbeamte an die Grenzen des menschlich Erträglichen gebracht, so der damalige Münsteraner Polizeipräsident Rainer Furth.

Nun haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf (19/23707) zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt (19/23707), der am Freitag erstmalig im Plenum beraten wurde. Darin sind unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts, neue Ermittlungsbefugnisse wie die Vorratsdatenspeicherung sowie eine verbesserte Qualifikation der Richter- und Staatsanwaltschaft vorgesehen.

Zur Begründung heißt es im Entwurf, die Missbrauchsfälle der letzten Jahre zeigten in aller Deutlichkeit, dass das Strafrecht, das bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und für Kinderpornografie vorsehe, nicht die erhoffte Abschreckung entfalte. Laut der Kriminalstatistik sind die Fallzahlen für die Delikte der Kinderpornografie 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 65 Prozent gestiegen, für die Delikte des sexueller Missbrauchs von Kindern wird ein Anstieg von rund elf Prozent angegeben.

Wie CDU/CSU und SPD in ihrem Entwurf schreiben, soll mit der begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des "sexuellen Missbrauchs von Kindern" als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Und weil sich das schwere Unrecht nicht immer in den verhängten Strafen widerspiegele, sei eine deutliche Verschärfung der Strafrahmen nötig. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Dafür soll es künftig einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geben. Bislang ist dies als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Dreiklang aus Maßnahmen Die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen, jetzt sind es noch drei Monate bis fünf Jahre. Zudem soll das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bestraft werden. Dies soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geahndet werden.

Wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Debatte betonte, träfen widerliche Verbrechen wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder ins Mark und forderten dazu auf, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu handeln. Sie sei daher froh, einen Gesetzentwurf vorstellen zu können, der genau diesen Ansatz verfolge. In einem Dreiklang sollten die Strafen erhöht werden, sollten Ermittler jede Möglichkeit bekommen, um solche Straftaten verhindern zu können und sollte die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Opfer besser zu schützen.

Thorsten Frei (CDU) sagte, er sei dankbar, dass man anders als in der Vergangenheit nicht bei öffentlicher Empörung stehenbleibe, sondern es mit zahlreichen Maßnahmen schaffe, effektiv etwas für mehr Kinderschutz zu tun. Kritik am Entwurf wies Frei zurück. Jedoch müsse die Diskussion im parlamentarischen Verfahren fortgesetzt werden, denn es könne noch viel mehr getan werden. Auch Dirk Wiese (SPD) betonte, die Strafrechtsschärfungen seien keine Symbolpolitik. Gleichzeitig sei es wichtig, den Fokus auf die Prävention zu legen. Daneben müssten die Kinderrechte generell gestärkt werden. Hier habe es in der vergangenen Woche eine grundsätzliche Verständigung in der Koalition gegeben, Kindeswohlprinzipien im Grundgesetz zu verankern.

»Hektischer Aktionismus« Die Opposition unterstützte den Entwurf, forderte aber weitergehende Maßnahmen. Tobias Peterka (AfD) warf der Koalition vor, mit dem Gesetz viel zu lange gewartet zu haben und dabei in hektischen Aktionismus verfallen zu sein. Es sei richtig, die Tatbestände hochzustufen. Es erschließe sich jedoch nicht, warum sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt milder bestraft werden und warum es nur ein Jahr Mindeststrafe für Tauschbörsenbetreiber geben solle.

Jürgen Martens (FDP) sagte, es gebe Einigkeit in der Notwendigkeit zu handeln, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu bestrafen, zu verfolgen und, wo immer es gehe, zu verhindern. Die Frage sei jedoch, ob mit dem Entwurf immer das Richtige getan werde. Martens sprach sich für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik aus.

André Hahn (Linke) betonte, es dürfe im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder keine Toleranz geben. Das Ziel unterstütze seine Fraktion ausdrücklich. Allerdings habe sie Zweifel, ob es mit der Vorlage erreicht werden kann. Mit Symbolpolitik lasse sich das komplexe gesellschaftliche Problem nicht bekämpfen.

Annalena Baerbock (Grüne) sagte, es sei absolut richtig, dass die Koalition diesen Gesetzentwurf vorlege und die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ganzheitlich angegangen werde. Das könne aber nur der Anfang einer Debatte sein. Dies sei man den betroffenen Kindern schuldig, denn trotz der Gesetzesreform gehe die sexualisierte Gewalt weiter. Unbedingt eingeführt werden müsse eine Traumaambulanz für Kinder.