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gesundheit : Einheitlicher Abgabepreis für Arzneimittel

Experten sehen europarechtliche Risiken

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
2 Min

Künftig sollen sich auch ausländische Versandapotheken wieder an den in Deutschland geltenden einheitlichen Abgabepreis für verschreibungspflichtige Medikamente halten müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/21732) der Bundesregierung passierte vergangene Woche in leicht veränderter Ausschussfassung (19/23775) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Parlament. Die Opposition stimmte gegen den Entwurf.

2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ausländische Versandapotheken durch die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland benachteiligt werden. Die Festpreise erschwerten den Zugang zum deutschen Markt. Infolge der Entscheidung durften die Versandapotheken im Ausland für deutsche Kunden Boni und Rabatte gewähren, während die hiesigen Apotheken weiter an den einheitlichen Abgabepreis gebunden waren.

Bei den Festpreisen bleibt es nun, die Regelungen zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für Arzneimittel werden jedoch in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) verschoben. Apotheken werden dazu verpflichtet, bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln an Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro. Ob die EU-Kommission diese Regelung akzeptiert, muss sich erst noch erweisen, Experten hatten bei einer Anhörung ihre Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Neuregelung zum Ausdruck gebracht.

Apotheker bekommen auch mehr Geld für Notdienste und spezielle Dienstleistungen, etwa für die Versorgung von Krebskranken oder Pflegefällen. Durch eine entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Apotheker zusätzliche Befugnisse und sollen im Rahmen regionaler Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen dürfen. Ferner sollen auf Wiederholungsrezepte bis zu drei weitere Male Arzneimittel an chronisch kranke Patienten ausgeben werden können.

Karin Maag (CDU) räumte ein, viele hätten sich ein Versandhandelsverbot gewünscht, "aber wir müssen uns auf das beschränken, was europarechtlich möglich ist". Sabine Dittmar (SPD) ergänzte, die EU-Kommission habe "kein klares Signal" gegeben, aber auch nicht Nein gesagt zur Reform. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sprach von einem "durchschaubaren Trick". Auch Kordula Schulz-Asche (Grüne) warnte, der EuGH werde sich nicht "hinter die Fichte" führen lassen. Linke und AfD halten die Novelle ebenfalls für verfehlt.