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KULTUR : Ein Ombudsmann und Akteneinsicht

Die Stasi-Unterlagen sollen im Bundesarchiv weiterhin zugänglich bleiben

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
2 Min

Nach Jahren der politischen Debatte neigt sich die Auseinandersetzung um die Zukunft der Stasi-Akten dem Ende zu. So sollen die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen und das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) in einen Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur umgewandelt werden. Über einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen (19/23709) debattierte der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung.

Konkret sieht die interfraktionelle Gesetzesinitiative vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbereich des Bundesarchivs gesichert und weiter erschlossen und erforscht werden sollen. Durch eine Änderung des Bundesarchivgesetzes soll außerdem gesichert werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der im Stasi-Unterlagengesetz formulierten Regelungen erhalten bleiben.

Vorbild Wehrbeauftragter Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach den Vorstellungen der Fraktionen als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in der DDR und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen. Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbänden und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen, auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen und weitere Berichte und Stellungsnahmen vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden.

Mit der als sicher geltenden Annahme des Gesetzesentwurfes in den kommenden Wochen durch den Bundestag endet ein jahrelanger Streit über die Zukunft der Stasi-Akten. Bereits 2014 war auf Beschluss des Bundestages eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet worden. Doch die zwei Jahre später dem Bundestag übergebenen Empfehlungen der Kommission stießen auf den Widerstand bei den Opferverbänden. Sie befürchteten ein Ende der Aufarbeitung der Akten.

Koalitionsstreit Als schließlich die SPD-Fraktion drohte, die Wiederwahl von Roland Jahn als Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen bei Ablauf seiner Amtszeit im März 2016 nicht zu unterstützen, wenn kein Beschluss über die Zukunft seiner Behörde getroffen wird, einigten sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD darauf, die Entscheidung auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Nach der Wiederwahl Roland Jahns im Sommer 2016 wurde er beauftragt, gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesarchivs, Michael Hollmann, ein Konzept zur Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv zu erarbeiten. Im Herbst vergangenen Jahres nahm der Bundestag dieses Konzept schließlich an und beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzeptes auszuarbeiten.