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recht : Viele Klagen gegen Corona-Auflagen

Verwaltungsrichter schauen neuerdings genauer hin bei Eingriffen der Politik

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
3 Min

Rechtsanwalt Klaus Füßer ist gescheitert mit dem, was er einen Kampf um die Freiheitsrechte nennt, vorerst jedenfalls. Füßer ist Chef einer Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in Leipzig und hat mehrere Klagen gegen Anti-Corona-Maßnahmen geführt. Im April ging er gegen die Ausweisung von Menschen mit Zweitwohnsitz aus Mecklenburg-Vorpommern vor, kurz darauf gegen die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Füßer verlor beide Verfahren.

Wie ihm ging es im Frühjahr vielen Anwälten und Klägern. So hart wie die Eingriffe der Politik, so deutlich waren die Entscheidungen der Gerichte. Schulen und Kitas dicht? Das geht, befand das Verwaltungsgericht Bayreuth. Geschäfte bleiben zu? Nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster. Gottesdienstverbot? Rechtmäßig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der Karwoche.

Richter fragen nach Nun werden im November mit steigenden Infektionszahlen wieder Teile des öffentlichen Lebens heruntergefahren. Doch in der Justiz hat sich zwischenzeitlich etwas getan. Die Richter schauen genauer hin, fragen nach. Das Ergebnis: Von München bis Greifswald kippten Mitte Oktober gleich mehrere Gerichte das sogenannte Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten. In Berlin und Osnabrück fielen die für Gastronomen verhängten Sperrstunden.

Zwar sind immer noch die meisten Klagen gegen Corona-Auflagen erfolglos, aber die Richter lehnen Anträge nicht mehr rundheraus ab, wie im Frühjahr. Kann es also sein, dass im kommenden Corona-Winter immer häufiger die Justiz darüber entscheiden wird, welche Beschlüsse gegen die Pandemie gelten und welche nicht?

Trendwende Anwalt Füßer hofft darauf. Er sieht die Grundrechte im Land bedroht. "Im Frühjahr haben die Gerichte den Lockdown als generelles Konzept in einer unsicheren Lage akzeptiert", sagt er. Eine Trendwende sei das Beherbergungsverbot gewesen. "Die Maßnahmen der Politik sind immer spezifischer geworden", sagt der Jurist. "Da stellt sich schon die Frage: Warum sollen ausgerechnet Touristen Treiber des Infektionsgeschehens sein?"

So sah das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seiner Entscheidung zum Beherbergungsverbot keinen Grund, warum Touristen ohne negativen Corona-Test nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen sollen dürfen, Pendler hingegen schon.

Für den neuen Ton an den Gerichten gibt es mehrere Gründe. Den wichtigsten kennt Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes. "In der ersten Phase der Pandemie ist es vertretbar gewesen, Freiheitsrechte stärker einzuschränken, um möglichst rasch auf eine akute, weitgehend unbekannte Gesundheitsgefahr zu reagieren", sagt er. "Je mehr aber über das Virus und den Infektionsverlauf bekannt ist, desto zielgenauer sind die Maßnahmen darauf auszurichten."

Rebehn zufolge haben die Verwaltungsgerichte bis zum Sommer weit mehr als 1.000 Mal über Corona-Auflagen entschieden. Üblicherweise werden die Regeln mit Eilanträgen angegriffen. Und oft gelten die Entscheidungen ausschließlich für denjenigen, der klagt, für den Gastwirt etwa, der in Osnabrück erfolgreich gegen die Sperrstunde vorging. Anders ist es bei sogenannten Normenkontrollklagen. Die richten sich gegen die jeweils geltende Corona-Schutz-Verordnung und wenn eine solche ausgesetzt wird, dann gilt das für alle. Anwalt Füßer will nun auch wieder im November-Lockdown die Maßnahmen mit solchen Klagen von Gerichten prüfen lassen. Gut möglich, dass er damit erfolgreicher sein wird als bislang.

Die Autorin ist freie Journalistin in Leipzig.