Piwik Webtracking Image

steuern : Kosten der »Schreib-Ecke«

Sachverständige wollen Absetzbarkeit der Aufwendungen für Home Office

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
2 Min

Manchmal ist das, was nicht in einem Gesetzentwurf steht, ein größeres Thema als dessen Inhalt. Ein Beispiel dafür war die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche zum Jahressteuergesetz (19/22850, 19/23551). Der Regierungsentwurf regelt vieles, aber einen in Corona-Zeiten wichtigen Punkt hat die Bundesregierung nach Ansicht einer ganzen Reihe von Experten bisher noch nicht aufgegriffen: Das Arbeiten zu Hause statt im Büro, kurz Home Office genannt, verursacht auch Kosten, und die sollen steuerlich abzugsfähig werden.

Prüfungsaufwand So erklärte die Deutsche Steuergewerkschaft, es könne nicht sein, dass eine wohlhabende Immobiliensituation mit einem eigenen Arbeitszimmer zum Steuerabzug führe, während das Steuerrecht das notwendige Arbeiten in der "Schreib-Ecke" völlig ausblende. Dies würden die Betroffenen als höchst ungerecht empfinden. Zudem sei es den Finanzämtern nicht zumutbar, vermutlich in Millionen von Fällen das Vorliegen eines echten Arbeitszimmers aufwendig prüfen zu müssen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich der entsprechenden Prüfbitte des Bundesrats gegenüber aufgeschlossen. Es müsse angesichts der kurzen Frist wenigstens eine Übergangslösung gefunden werden, zum Beispiel eine Steuerbefreiung von Pauschalzahlungen des Arbeitgebers beziehungsweise ein pauschal anzusetzender Freibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat. Professorin Deborah Schanz (Ludwig-Maximilians-Universität München) hielt eine temporäre, vereinfachte steuerliche Anerkennung der durch das Home Office entstandenen Aufwendungen für erforderlich. Der Ansatz von Werbungskosten unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers sei aus Gründen der Gerechtigkeit sinnvoll, damit "der Abzug auch weniger Vermögenden, die über eine geringe Anzahl von Wohnräumen verfügen, zur Verfügung steht".

Einen Antrag der AfD-Fraktion (19/23725) zu diesem Thema überwies der Bundestag am Donnerstag an den Finanzausschuss. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine angemessene Regelung zu finden, damit die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht wird. In Zukunft müsse außerdem jeder Arbeitnehmer, der mobiles Arbeiten oder Home Office in Anspruch nehme, die entstandenen Aufwendungen geltend machen können, fordert die AfD-Fraktion.

Wie die AfD-Fraktion schreibt, könnten durch die Einführung einer klaren gesetzlichen Regelung der Abzugsfähigkeit für das Arbeitszimmer die Gerichte entlastet werden. Gerade in der heutigen Zeit sei das Thema Home Office wieder hochaktuell. Unter Verweis auf Presseberichte schreibt die AfD-Fraktion, dass die Zahl der Arbeitnehmer im Home-Office in der Corona-Krise von zwölf auf 25 Prozent aller Beschäftigten gestiegen sei.