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STaSi-Akten : Kein Ende der Aufarbeitung

Auch im Bundesarchiv bleibt das Recht auf Einsicht erhalten

23.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
3 Min

Nach jahrelangen Debatten ist die Entscheidung über die Zukunft der Stasi-Unterlagen gefallen. Am vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag, den gesamten Bestand an Akten, Fotos und Tonaufnahmen in die Verantwortung des Bundesarchivs zu überführen. Das Recht auf Akteneinsicht für betroffene Bürger, Medien und Wissenschaft nach den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleibt aber erhalten. Ebenfalls erhalten bleiben auch die Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde in den ostdeutschen Ländern. Und beim Bundestag wird das Amt eines Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet.

Dies sind die Eckpfeiler, auf die sich die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (19/23709) geeinigt hatten und die der Bundestag in einer durch den Kulturausschuss geänderten Fassung (19/24484) verabschiedete. So hatte der Ausschuss durch seine Änderung unter anderem klargestellt, dass der auf fünf Jahre durch den Bundestag zu wählende Opferbeauftragte nicht nur kein ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes des DDR sein darf, sondern auch keine Person, "die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat". Der Ausschuss war damit einer Forderung nachgekommen, die im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen und der SED-Diktatur erhoben worden war. Der Opferbeauftragte soll dem Bundestag zukünftig regelmäßig Berichte über die Situation der Opfer vorlegen.

In der Anhörung hatten schließlich auch die Verbände der Opfer der SED-Diktatur ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben signalisiert. Sie hatten sich über Jahre gegen eine Verschiebung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv mit der Begründung gesträubt, es dürfe kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Stasi-Akten und des SED-Unrecht gezogen werden.

Gesamtdeutscher Zugang In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes betonten deshalb auch die Vertreter der Koalition, der FDP und der Grünen, dass es diesen Schlussstrich nicht geben werde. Im Gegenteil: Die Verlagerung der Akten in die Zuständigkeit des Bundesarchivs bedeute die "Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen", argumentierte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Sie spielte damit darauf an, dass die Akten nun auch an den Standorten des Bundesarchivs in den westdeutschen Ländern eingesehen werden können.

Am Ende stimmte dann lediglich die AfD-Fraktion gegen die Gesetzesvorlage. Deren Kulturpolitiker Götz Frömming bemängelte, die Schaffung des Opferbeauftragten sei allenfalls "ein Feigenblatt". Letztlich beerdige der Bundestag mit dem Gesetz die Erfolgsgeschichte der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Deshalb müsse ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden. Diesen AfD-Antrag (19/24420) lehnte der Bundestag ebenso ab wie die Forderung nach einem Gedenktag für die SED-Opfer (19/14348).

Zustimmen wollte dem Gesetz auch die Linksfraktion nicht und enthielt sich der Stimme. Prinzipiell begrüße ihre Fraktion die Verlagerung der Akten in das Bundesarchiv, betonte deren kulturpolitische Sprecherin, Simone Barrientos. Zugleich kritisierte sie, dass das Gesetz keine konkreten Vorgaben mache, wie die Erforschung der Akten in Zukunft gewährleistet werde. Zudem sei unklar, wie die Aufgaben, die auf das Bundesarchiv zukommen, finanziert werden sollen.