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handel : Lebendigkeit statt Leerstand

Der Bundestag debattiert Vorschläge für die Zukunft von Innenstädten

30.11.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
2 Min

Orte der Begegnung oder Ödnis zwischen den immergleichen Filialisten: Wie sie die Zukunft von Innenstädten beeinflussen können, darüber haben sich die Abgeordneten im Bundestag am vergangenen Freitagnachmittag Gedanken gemacht. Anlass für die Debatte hatten Anträge der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen geliefert. Die AfD-Fraktion plädiert dabei zum einen für ein Förderprogramm zur Rettung der Innenstädte (19/24658). Dieses Instrument gezielt zur Revitalisierung von Zentren soll sich über fünf Jahre erstrecken bei einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Darüber hinaus geht es den Abgeordneten um mehr Freiheit und Platz für Autos in der Innenstadt. Zentren müssten für den motorisierten Individualverkehr attraktiver werden.. Zum anderen verlangt die Fraktion in einem zweiten Antrag (19/24661) Änderungen im Planungsrecht, um Gebäude flexibler nutzen zu können und so Innenstädte zu stärken. Die Abgeordneten möchten Ausnahmetatbestände im Bauplanungsrecht, nach denen Nutzungsänderungen von Einzelhandelsimmobilien leichter genehmigt werden können. Zur Begründung heißt es, der ohnehin durch den Online-Handel leidende Einzelhandel werde durch die pandemiebedingten Maßnahmen zusätzlich getroffen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Innenstädte ihrer wesentlichen Funktionen beraubt werden. Beide Anträge wurden an den Bauausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Keine Mehrheit fand ein abschließend debattierter Antrag der Grünen (19/22898), in dem sich die Fraktion für Hilfen für Kleingewerbe in der Corona-Krise stark macht. Die Abgeordneten wollten gesetzlich klargestellt wissen, dass behördliche Nutzungseinschränkungen für Gewerbeflächen aufgrund von Corona einen Anspruch auf Vertragsanpassung auslösen - von einer Pachtminderung für den entsprechenden Zeitraum bis zu Sonderkündigungsrechten.

Von den Unionsfraktionen hieß es, die AfD vermische Zuständigkeiten und missachte Eigentumsrechte. Außerdem seien einige der Forderungen längst auf den Weg gebracht. So gebe es flankierend zur Städtebauförderung Gelder, die die Folgen der Corona-Krise für Kommunen abfedern sollten. Nachnutzungen von leerstehenden Objekten müsse außerdem durchdacht und gut geplant sein. Auch die SPD verwies auf bereits initiierte Maßnahmen und zusätzlich darauf, dass das Bundesjustizminsterium daran arbeite, Pandemie-Folgen dauerhaft als "Störung der Geschäftsgrundlage" für Gewerbemietverhältnisse anzuerkennen. Die Aussetzung des Mieten-Moratoriums vom Frühjahr sei ein Fehler gewesen.

Die FDP kritisierte, die AfD wolle Planwirtschaft. Der Grünen-Antrag sei Etikettenschwindel, weil Gesetzesänderungen selbstverständlich für alle gelten würden. Stattdessen müssten sich Gesetze und Verordnungen an die Realität in Städten anpassen und die die Digitalisierung in Innenstädten vorangebracht werden, um Schlagkraft gegen den Online-Handel zu entwickeln.

Auch die Linksfraktion wandte sich gegen die Anträge der AfD. Diese habe bisher alle Vorstöße zu Sozialem abgelehnt. Die Linke fordert ein Kündigungsmoratorium für die Dauer der Pandemie.