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Pandemie-Regeln : Ausnahmen für Weihnachten und Silvester

Ministerpräsidenten und Kanzlerin verlängern die Beschränkungen bis Ende Dezember

30.11.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
3 Min

Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte werden im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen verschärft - dafür aber dann über Weihnachten leicht gelockert. Restaurants, Theater- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Kontakte Mit der Begründung, dass der starke Anstieg der Neuinfektionen noch nicht gebrochen sei, begründeten Ministerpräsidenten und Kanzlerin, dass ab 1. Dezember private Zusammenkünfte stärker begrenzt werden. Es soll nur noch ein Haushalt mit einem anderen zusammenkommen - bis zu maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen). Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Über Weihnachten und Silvester können die Beschränkungen gelockert werden. Dann sollen sich bis zu zehn Personen aus Familien- und Freundeskreisen treffen dürfen (Kinder ausgenommen). Der Berliner Senat hat allerdings angekündigt, diese Lockerungen nicht umsetzen zu wollen.

Maskenpflicht Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird erweitert: Sie gilt im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenfalls Maske getragen werden, auch im Freien. Diese Orte definieren die Behörden. Auch an Arbeitsplätzen gilt, wenn kein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.

Schulen Die Schulen sollen grundsätzlich geöffnet bleiben, betonten alle Beteiligten noch einmal. Die Entscheidung über abwechselnden Unterricht in geteilten Gruppen soll vor Ort fallen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen erst bei einem Infektionsgeschehen von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche (7-Tage-Inzidenz) schulspezifisch umgesetzt werden. Sogenannter Hybridunterricht soll nicht verpflichtend und wenn, dann erst ab Klasse 8 umgesetzt werden. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Eine Maskenpflicht ab der 7. Klasse soll, ebenfalls abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, gelten. Die Weihnachtsferien sollen überall gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Positiv getestete Schüler sollen künftig gemeinsam mit ihren Mitschülern in eine fünftägige Quarantäne gehen und nach fünf Tagen einen Schnelltest machen.

Einzelhandel Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor den Geschäften und auf Parkplätzen. Die Zahl der Menschen in den Läden soll weiter verringert werden. Bis zu einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern gilt weiterhin: eine Person pro zehn Quadratmeter. Auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche soll es künftig eine Person pro 20 Quadratmeter sein.

Pflegeheime Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen soll der Einsatz von Corona-Schnelltests ausgedehnt werden. Ab 1. Dezember sollen für jeden Pflegebedürftigen 30 Schnelltests pro Monat möglich sein. Je nach Verfügbarkeit soll dieser Anspruch schrittweise erhöht werden. In Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können.

Hotspot-Strategie Bei 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen werden, wie bisher, Maßnahmen ergriffen. Für Gebiete mit besonders hohen Infektionszahlen sollen nun zusätzliche Beschränkungen gelten. Dies gilt ab einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Diese verschärfte Hotspot-Strategie wurde besonders intensiv diskutiert. Angaben zu möglichen Beschränkungen sind bisher unkonkret. Ebenso dürfen Länder regional von den Regeln abweichen, wenn die Zahl ihrer Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für mindestens eine Woche deutlich unter 50 liegt und in der Tendenz weiter sinkt.