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Landwirtschaft : Änderung im Weingesetz

Stärkung der Wein-Absatzförderung

30.11.2020
2023-09-14T15:12:31.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes gestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Die Novelle des Weingesetzes in Verbindung mit der Änderung der Weinverordnung soll dazu führen, dass deutsche Winzer ihren Absatz steigern können. Deutschland partizipiert derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union: So ist der Wert der deutschen Weinausfuhren von 434 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 307 Millionen Euro in 2018 gesunken.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung dem Wunsch nach einer stärkeren Orientierung des nationalen Weinrechts hinsichtlich der Angabe kleinerer geografischer Einheiten bei geschützten Herkunftsbezeichnungen nachkommen. Dies soll durch einige im Weingesetz vorgesehene Maßnahmen zur Marktstabilisierung und Absatzförderung flankiert werden - nach dem Grundsatz "je kleiner die geografische Herkunft, umso höher die Qualität", welcher im Wesentlichen in der Weinverordnung umgesetzt werde.

Den Angaben zufolge heißt das, dass im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms die Absatzförderung gestärkt und Regelungen flexibilisiert werden sollen, um eine bessere Mittelausnutzung zu erreichen. Außerdem soll vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten die Ausweitung der Rebpflanzungen für die Jahre 2021 bis 2023 begrenzt werden.