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recht : Sorge um die sichere Bleibe

Oppositionsanträge zu mehr Kündigungsschutz stoßen auf Sympathie und auf Widerspruch

30.11.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
3 Min

Angespannte Wohnungsmärkte und Unsicherheit ob der Corona-Pandemie - so mancher Mieter fühlt sich in der derzeitigen Situation in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Teile der Opposition nutzten daher eine Aussprache im Bundestag in der vergangenen Woche, um ihren Forderungen nach mehr Mieterschutz Nachdruck zu verleihen. Ausgangspunkt waren drei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/10283, 19/10284) und Bündnis 90/Die Grünen (19/24634), die anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen wurden. Die Antragsteller verwiesen auf die Dramatik der Lage auf dem Wohnungsmarkt, die durch die Corona-Pandemie noch einmal verschärft werde, und forderten unter anderem ein neues Kündigungsmoratorium. Nachbesserungsbedarf im Mietrecht sah auch die SPD, während die Union wie auch AfD und FDP die Vorlagen rundheraus ablehnten.

Caren Lay (Die Linke) betonte, niemand dürfe wegen der Pandemie seine Wohnung verlieren. Es sei unverantwortlich, dass die Unionsfraktion dieses Thema seit Monaten aussitze. Abgesehen von der aktuellen Problematik gehe es um grundsätzliche Fragen wie die Eigenbedarfskündigung durch Vermieter. Vorgetäuschter Eigenbedarf dürfe nicht länger akzeptiert werden, sagte Lay. Dabei seien die Gerichte nicht besonders hilfreich. Der Kündigungsschutz habe weitere große Mängel. So dürften alte Menschen ihre Wohnungen nicht verlieren.

Für die Grünen sagte Christian Kühn, die Koalition sollte ihr Versprechen erneuern, dass kein Mieter seine Wohnung wegen der Pandemie verlieren darf. Die Gefahr sei jetzt höher als im März, da die Lücke zwischen sinkenden Einkommen und annähernd stabilen Mieten größer werde. Kühn forderte eine Erneuerung des sozialen Charakters des Mietrechts. Das Geschäftsmodell, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln mit anschließender Kündigung der Mieter, müsse beendet und der Eigenbedarf auf tatsächliche Gründe zurückgeführt werden. Auch die Gewerbemieten dürften nicht aus dem Blick verloren werden.

Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bewerteten die Anträge unterschiedlich. Johannes Fechner (SPD) erklärte, Hilfe für die Mieter sei ebenso wichtig wie mehr bezahlbarer Wohnraum. Das Mietrecht müsse verbessert werden, dabei habe die SPD bereits viel auf den Weg gebracht, Fechner verwies auf die Mietpreisbremse. Der müsse jetzt bundesweit Geltung verschafft werden, denn sie wirke - genauso wie der Berliner Mietendeckel. Sollte das Bundesverfassungsgericht urteilen, dass nur der Bund letzteren initiieren könne, will Fechner genau das bundesweit tun: In den Gegenden, in denen Wohnungsnot herrscht, solle das Modell des Mietendeckels gelten. Offensichtlich trage es dazu bei, dass die Mieten nicht ansteigen.

Jan-Marco Luczak (CDU) hingegen warf der Linken-Abgeordneten Lay Realitätsferne vor. Deutschland habe ein außerordentlich soziales Mietrecht. Die Linken verhinderten mit ihrer Politik, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Zur Kritik an Eigenbedarfskündigungen sagte Luczak, die Gerichte urteilten nach einer Interessenabwägung streng. Wer vorgetäuschten Eigenbedarf anmelde, sei schadensersatzpflichtig. Es dürfe aber keine pauschale Festschreibung geben. Laut Bundesverfassungsgericht hätten die Mieter eine starke Position, es müssten aber auch die Rechte von Eigentümern beachtet werden. Die Linken-Forderungen seien eigentumsfeindlich.

Ähnlich argumentierte die FDP-Abgeordnete Katharina Willkomm. Sie lehnte das von den Linken geforderte Verbot der Eigenbedarfskündigung für Mieter ab 70 ab. Man dürfe diese nicht über einen Kamm scheren, sagte Willkomm. Sie kritisierte, dass es für die Linken nur "Raffkes" als Vermieter und nur arme Leute in Mietskasernen gebe. Diese Weltsicht sei so "einseitig und unterkomplex" wie der Linken-Antrag. Im Ergebnis der Forderungen käme es zu einer Erstarrung des Wohnungsmarktes und einer Beschneidung von Eigentumsrechten, so Willkomm.

Jens Maier (AfD) sagte, die Idee eines Kündigungsschutzes vor Eigenbedarf für Menschen ab 70 sei ethisch nachvollziehbar, es wäre aber unklug, dies gesetzlich zu regeln. Wer denn dann noch Wohnungen an Menschen mit 65 Jahren vermieten würde, fragte Maier. Die Folge werde sein, dass man Leute vor Erreichen des 70. Lebensjahres vor die Tür setzt. Maier verwies auf die Rechtssprechung, die Kündigungen von Mietern erschwere. Diese Regelungen reichten aus.