Piwik Webtracking Image

Sicherheit : Starke Ermittler

Um Kinder besser vor sexueller Belästigung im Internet zu schützen, sollen Ermittler leichter gegen sogenannte »Cyber- groomer« vorgehen können

20.01.2020
2023-08-30T12:38:11.7200Z
3 Min

Sie suchen in Internet-Foren und Chatgruppen gezielt den Kontakt zu Minderjährigen: Erwachsene, die das Ziel haben, sexuelle Kontakte zu den Kindern anzubahnen. Damit Kinder vor solchen Missbrauchsversuchen künftig besser geschützt werden, hat der Bundestag in der vergangenen Woche ein Gesetz zur Verschärfung des Strafrechts beschlossen. Bei Enthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Parlament für einen Gesetzentwurf (19/13836) der Bundesregierung, der den Straftatbestand des sogenannten Cybergroomings ausweitet und Ermittlern mehr Möglichkeiten zur Aufdeckung von Straftaten bereitstellt.

In der Debatte bezeichneten Redner der Koalitionsfraktionen und der AfD das Gesetz als großen Schritt vorwärts bei der Bekämpfung von Kinderpornografie. Abgeordnete der Liberalen, der Linken und der Grünen sprachen sich explizit gegen eine Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den sogenannten untauglichen Versuch aus. Der mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeit, dass sich Ermittler mittels computergeneriertem kinderpornographischen Material Zugang zu Plattformen verschaffen, auf denen kinderpornografisches Material ausgetauscht wird ("Keuschheitsprobe"), stimmten sie zu.

Mit dem Gesetz werde die Strafverfolgung effektiviert, sagte Eva Högl (SPD), die sich gleichzeitig für eine bessere Prävention aussprach. Wie sie erläuterte, soll mit dem Gesetz die Versuchsstrafbarkeit für das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte (Cybergrooming) eingeführt werden. Dies solle für Fälle gelten, in denen Täter davon ausgehen, mit Kindern zu chatten, es aber mit Erwachsenen zu tun haben. Diese irrige Annahme - der untaugliche Versuch - sei bisher nicht unter Strafe gestellt, sagte Högl. Die neue Möglichkeit der Behörden für die "Keuschheitsprobe" werde an enge Voraussetzungen geknüpft, betonte Högl.

Nötiger Paradigmenwechsel Thorsten Frei (CDU) sagte, die Fälle von Kinderpornografie hätten sich in Deutschland in den vergangenen drei Jahren verdoppelt und es gebe ein großes Dunkelfeld. 15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren seien bereits Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden. Daher werde mit dem Gesetz eine signifikante Gruppe unter einen besseren Schutz gestellt. Den polizeilichen Ermittlungsbehörden müssten die Instrumente an die Hand gegeben werden, damit Täter entdeckt und enttarnt werden können, wenn sie sich im Schutz des Netzes verstecken, um schlimmste Straftaten zu begehen. Frei sprach von einem Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik, der gut vertretbar sei.

Für die AfD stimmte Tobias Peterka dem Entwurf zu. Die Problematik des Kindesmissbrauchs im Internet werde damit richtig angegangen. Es dürfe nicht sein, dass durch herkömmliche Rechtsmechanik die Strafbarkeit des Cybergroomings entfalle, wenn auf der anderen Seite ein Polizist sitze. Die Kritik, dass in diesem Fall kein Rechtsgut geschädigt sei, sei nicht haltbar. Recht müsse auch neue Wege gehen können. Dazu gehöre auch der Einsatz von computergeneriertem Bildern, sagte er.

Jürgen Martens (FDP) betonte, die Änderung der Strafprozessänderung mit Blick auf die sogenannte Keuschheitsprüfung als "Eintrittskarte" sei eine nicht erfreuliche, aber notwendige Maßnahme. Skeptisch seien die Liberalen jedoch bei der Frage der Ausweitung der Strafbarkeit des Cybergroomings auf Fälle ohne Rechtsgutverletzung. Hier werde möglicherweise über das Ziel hinaus geschossen, denn auch mit den Mitteln des Polizeirechts könnten mögliche Täter identifiziert werden, um sie davon abzuhalten, überhaupt erst Taten zu begehen, sagte Martens.

Die Linke sieht bei dem "untauglichen Versuch" ebenfalls kein Rechtsgut verletzt und hält das Polizeirecht für ausreichend, um gegen potenzielle Täter vorzugehen. Niema Movassat (Die Linke) sagte, die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes sei dabei niemals in Gefahr. Strafrecht solle Rechtsgüter schützen, aber das tue der Gesetzentwurf nicht. Bestraft werde dagegen die reine Gesinnung des Täters. Eine solche Vorverlagerung der Strafbarkeit weit vor eine konkrete Gefährdung des Rechtsguts lehne seine Fraktion ab. Dafür gebe es das Polizeirecht, sagte Movassat.

Canan Bayram (Grüne) betonte, der Regierungsentwurf enthalte sinnvolle Elemente, wie die Verbesserung der Ermittlungsbefugnisse durch die "Keuschheitsprobe". Wichtiger als Bedenken sei in diesem Fall der Schutz der Kinder. Die Ausdehnung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming lehnten die Grünen aber angesichts der bestehenden Möglichkeiten der Gefahrenabwehr im Polizeirecht und im Strafrecht ab. Dies sei "eine weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch eines Versuchs", sagte Bayram.