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Elterngeld : »Kein großer Wurf«

Verbände plädieren für mehr Flexibilität

21.12.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
2 Min

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Bundeselterngeld und der Elternzeit stoßen bei Familienverbänden auf ein geteiltes Echo. Prinzipiell begrüßen sie zwar den von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf (19/24438), wünschen sich aber weitergehende Reformen. Die Gesetzesnovelle sei "nicht der große Wurf". Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses in der vergangenen Woche deutlich.

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Zudem soll der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt.

Übereinstimmend plädierten Sigrid Andersen von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken und Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie für flexiblere Arbeitszeiten bei der Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus. Die wöchentliche Arbeitszeit sollte auf 20 Wochenstunden gesenkt werden können. Die Festsetzung auf 24 Wochenstunden werde nicht dazu führen, dass Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, befand Andersen.

Für unzureichend halten die Verbände auch die Regelungen bei den Frühgeburten. Es sei nicht ersichtlich, warum erst sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein zusätzlicher Elterngeldmonat gewährt werden soll. Zudem sprachen sie sich für eine Anhebung des Mindestelterngeldes von 300 auf 450 Euro auf.

Das Urteil von Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fiel ebenfalls zweigeteilt aus. Einerseits sei es zu begrüßen, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einstiegen. Deshalb sei die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit von 30 auf 32 Stunden zu begrüßen. Plack verwies allerdings darauf, dass viele kleinere Betriebe Probleme bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen hätten.

Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte, die Corona-Regelungen zum Elterngeld zu entfristen. So sei derzeit geregelt, dass Verdienstausfälle etwa durch Kurzarbeit nicht zu Nachteilen bei der Inanspruchnahme beziehungsweise der Berechnung des Elterngeldes führen dürfen. Diese Regelung laufe aber Ende des Jahres aus.