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RECHT : Mehr Selbstbestimmung

Experten begrüßen Änderungen im Betreuungsrecht

21.12.2020
2023-08-30T12:38:28.7200Z
1 Min

Grundsätzlich zufrieden mit der von der Bundesregierung angestoßenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts haben sich vergangene Woche die meisten Sachverständigen in einer Anhörung im Rechtsausschusses gezeigt. Der Gesetzentwurf (19/24445), mit dem der inzwischen unübersichtlich gewordene Bereich neu strukturiert werden soll, stärkt nach Ansicht der Experten die Rechte der Menschen im Betreuungsverfahren und in der Betreuung, bringt aber auch für Betreuer, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte zum Teil weitreichende Änderungen mit sich.

Die in dem Gesetz vorgesehene Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen begrüßten die Vorsitzenden der Betreuerverbände, Thorsten Becker und Walter Klitschka, sowie Sabine Bernot von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heike Berger vom Sozialdienst katholischer Frauen und Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin des Hamburger Elternvereins Leben mit Behinderung.

Hülya Özkan, Leiterin eines Betreuungsbüros in Bielefeld, hält den Entwurf im Großen und Ganzen für gelungen. Er sehe längst überfällige Regelungen vor. So werde klargestellt, dass ein Betreuer einen Betreuten nur vertritt, wenn dies erforderlich ist.

Das im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene Ehegatten-Vertretungsrecht war umstritten. Laut Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund kann darauf verzichtet werden, da es bereits genug Möglichkeiten gebe.

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag, die die Kommunalen Spitzenverbände vertrat, und Tim Otto, Richter am Amtsgericht Kiel, verwiesen auf die mit der Reform verbundenen Mehrbelastungen der Verwaltung, die finanzielle Auswirkungen für die Länder haben würden.