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haushalt : Im Etat fehlt Wahrheit

Bundesrechnungshof kritisiert Neuverschuldung

21.12.2020
2023-08-30T12:38:28.7200Z
2 Min

Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung wegen Verstößen gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Jährlichkeit, der Fälligkeit sowie der Haushaltswahrheit kritisiert. Vor allem wegen der Verlagerung von Haushaltsmitteln in diverse Sondervermögen würden Zweifel bestehen, ob die nach Artikel 115 des Grundgesetzes in Notfallsituationen mögliche Ausweitung der Kreditobergrenze in dem Umfang erforderlich gewesen sei, den der zweite Nachtragshaushalt des Jahres 2020 vorsehe. Diese Feststellungen trifft der Bundesrechnungshof in seinen als Unterrichtung (19/25350) vorgelegten Bemerkungen 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.

Zum Vollzug des von der Corona-Krise noch nicht betroffenen Haushalts 2019 berichtet der Bundesrechnungshof, dass angesichts der guten Konjunktur und steigender Steuereinnahmen eine geplante Entnahme aus der Rücklage "Asylbewerber und Flüchtlinge" nicht notwendig gewesen sei. Stattdessen sei der Rücklage zum Abschluss des Haushaltsjahres ein Haushaltsüberschuss von 13 Milliarden Euro zugeführt worden. Damit habe sich der Bestand der Rücklage "Asylbewerber und Flüchtlinge" auf über 48,2 Milliarden Euro erhöht.

Die Planung einer solchen Rücklage sei von der Bundeshaushaltsordnung nicht geregelt. Als vorübergehende Maßnahme hält der Bundesrechnungshof den Einsatz eines Finanzierungsüberschusses für den Aufbau einer Reserve zugunsten nachfolgende Haushalte für vertretbar. Die fortwährende Bildung von Rücklagen beeinträchtige aber erheblich den Jährlichkeitsgrundsatz, wird kritisiert.

Weiter wird ausgeführt, dass im Jahr 2020 ursprünglich eine Entnahme aus dieser Rücklage in Höhe von 10,6 Milliarden Euro vorgesehen gewesen sei. Im Zuge der Nachtragshaushalte sei zunächst die Zweckbestimmung der Rücklage "zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen" aufgehoben und dann die ursprünglich vorgesehene Entnahme aus dieser Rücklage gestrichen und durch eine entsprechend höhere Nettokreditaufnahme ersetzt worden.

"Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs hätte die Rücklage zur Finanzierung des zweiten Nachtragshaushalt 2020 verwendet werden müssen, um die für den Haushaltsausgleich 2020 vorgesehene Nettokreditaufnahme abzusenken und die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Jährlichkeit, der Fälligkeit sowie der Haushaltswahrheit angemessen zu beachten", heißt es in der Unterrichtung.