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Insolvenzen : Schulden schneller weg

Befreiungsverfahren nur noch drei Jahre

21.12.2020
2023-09-25T19:54:27.7200Z
2 Min

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981, 19/22773, 19/23054 Nr. 3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/25251, 19/25322) bei Enthaltung der FDP, der Linken und der Grünen angenommen. Mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden vom Bundestag abgelehnt.

Die Neuregelung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen "redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang" erhalten, so die Bundesregierung. Mit der Gesetzesänderung werden zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt.

In erster Linie wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Dies gibt ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.

Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Befristung der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Verbraucherinnen und Verbraucher entfällt durch Beschluss im federführenden Rechtsausschuss. Der Ausschuss hatte weiterhin im Gewerbemietrecht Unklarheiten in Bezug auf die Anwendbarkeit der Störung der Geschäftsgrundlage beseitigt.

Zu den abgelehnten Anträgen der Opposition gehört unter anderem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/25318), der sich mit den Gewerbemieten befasst. Die Abgeordneten rechnen damit, dass sich die Zahl der Rechtsstreitigkeiten um Gewerbemieten wegen der coronabedingten Ladenschließungen stark erhöhen wird. Bei Konflikten solle daher auf Schlichtungsverfahren gesetzt werden. So komme man schnell, effizient und kaufmännisch sinnvoll zu einer Lösung, argumentieren die Abgeordneten. Außerdem plädiert die FDP-Fraktion für eine negative Gewinnsteuer mit einer deutlich erweiterten Verlustrechnung, damit gewerbliche Vermieter die Verluste wegen der Corona-Pandemie mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen und Steuerrückzahlungen erhalten könnten

Die Linksfraktion hatte in einem vom Bundestag abgelehnten Antrag (19/25256) von der Bundesregierung gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der allen von Überschuldung betroffenen und bedrohten Personen einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe und zeitnahe Schuldnerberatung einräumt. .