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KULTURGUT : FDP will Clubs schützen

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
1 Min

Die elektronische Tanz- und Clubkultur soll nach dem Willen der FDP-Fraktion als immaterielles Kulturerbe geschützt werden. In einem Antrag (19/16832) fordert sie die Bundesregierung auf, entsprechende Bewerbungen für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis immateriellen Kulturgutes zu unterstützen und mit den Bewerbern in einen fachlichen Austausch zu treten. Ebenso soll die Regierung eine mögliche Nominierung durch die deutschen Unesco-Kommission für die weltweite "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" bestätigen. Nach Ansicht der Liberalen ist die elektronische Tanz- und Clubkultur in Deutschland über mehrere Generationen hinweg prägend. Sie begeistere Menschen weltweit und verkörpere ein Lebens- und Zeitgefühl, das sich über Grenzen und Nationen hinwegsetze.

Mit einem weiteren Antrag (19/16833) fordert die Fraktionen eine Prüfung durch die Bundesstiftung Baukultur, ob und inwieweit Clubs insbesondere in Städten als baukulturelles Erbe angesehen werden können. Außerdem soll die Baunutzungsverordnung dahingehend geändert werden, um Clubs und sonstige Kulturorte dieser Art in die Kategorie der "Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke" einzuordnen zu können.

Beide Anträge überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag im vereinfachten Verfahren zur Beratung in den Kultur- und in den Bauausschuss.