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Krankenkassen : Finanzausgleich wird angepasst

17.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
1 Min

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen gebilligt. Nur die Fraktionen von AfD und Linke votierten gegen den in der parlamentarischen Beratung noch deutlich veränderten Gesetzentwurf (19/17155).

Mit der Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) soll der Finanzausgleich zwischen den Kassen zielgenauer und weniger anfällig für Manipulationen ausgestaltet werden. Durch eine Regionalkomponente sollen Über- und Unterdeckungen abgebaut und eine Marktkonzentration von Kassen verhindert werden. Künftig soll das gesamte Krankheitsspektrum (bisher 50 bis 80 Krankheiten) im RSA berücksichtigt werden. Für sehr kostspielige Fälle wird ein Risikopool eingerichtet. Mit der Novelle sollen zudem Versuche von Kassen unterbunden werden, die Diagnosen der Ärzte mit Blick auf den Morbi-RSA zu beeinflussen. Wenn sich Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig erhöhen, sollen die Kassen dafür keine Zuweisungen mehr bekommen. Neu eingerichtet wird eine Transparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen.

Mit dem Gesetzentwurf verabschiedet wurden auch Regelungen, um Lieferengpässe von Arzneimitteln zu verhindern. In letzter Zeit kam es öfter vor, dass wichtige Medikamente in Apotheken nicht vorrätig waren. Nun wird bei der zuständigen Behörde ein Beirat eingerichtet, der die Versorgungslage mit Arzneimitteln kontinuierlich beobachtet und bewertet.