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Pandemie : Wege aus der Krise

Bundestag beschließt Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

08.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
5 Min

Es ist ein Wagnis mit unbekannten Folgen: Nach vier Monaten im Lockdown sollen in den nächsten Wochen schrittweise Lockerungen möglich werden, eskortiert von Impfungen und Testungen. Die Sorgen mancher Experten vor rasant steigenden Infektionszahlen (siehe Interview Seite 2), vor einer von Mutationen ausgelösten dritten Welle, stehen zurück hinter dem Wunsch, schnell zu einer relativen Normalität zurückzufinden. Die Corona-Müdigkeit der Menschen ist nicht zu übersehen, die Schwierigkeiten der Wirtschaft sind es auch nicht.

Das Treffen von Bund und Ländern am vergangenen Mittwoch dauerte rund zehn Stunden, der vereinbarte Fünf-Stufen-Plan, ein komplexes Regelwerk, passte gerade noch auf eine Seite, die Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) stolz in die Kameras hielt. Da die Infektionsgefahr nicht gebannt ist, soll es vorerst bis zum 28. März bei strikten Auflagen bleiben. Allerdings vereinbarten Bund und Länder mögliche Öffnungsschritte, die jeweils mit einem Hygienekonzept flankiert und an konkrete Inzidenzwerte gebunden sein sollen.

Neuer Richtwert Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind derzeit zwei Inzidenzwerte genannt, bei deren Erreichen eine Lockerung der Auflagen möglich oder, bei steigenden Zahlen, eine Verschärfung nötig ist. Lange galt die Marke von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche als Richtwert. Mitte Februar gaben Bund und Länder als neue Richtgröße die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 vor. Nunmehr sollen bereits ab einer Inzidenz unter 100 Lockerungen möglich sein, allerdings verknüpft mit einer "Notbremse" für den Fall, dass die Neuinfektionen anschließend stark steigen. Am Freitag lag die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei rund 65, Tendenz leicht steigend.

Vorgesehen sind zwischen den Öffnungsschritten für Einzelhändler, Dienstleister, Kultur, Sport und Freizeit jeweils Pausen von zwei Wochen, um die Entwicklung bei den Infektionen zu beobachten. Parallel dazu werden Impfungen und Testungen hochgefahren. Über einen Antrag der FDP-Fraktion, ein nationales Impfportal einzurichten (19/27184), berieten die Abgeordneten am Freitag separat. Anfang April sollen Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne einsteigen. Bereits ab dem 8. März soll pro Woche ein kostenloser Schnelltest für alle Bürger ermöglicht werden, verabreicht von geschultem Personal.

Neue Phase Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte bei der Präsentation der Beratungsergebnisse: "Wir stehen an der Schwelle einer neuen Phase in der Pandemie." Sie sprach von Hoffnungen und Erfolgen, auf die alle Bürger stolz sein könnten. Müller mahnte, in dieser sensiblen Phase komme es vor allem darauf an, besonnen vorzugehen, um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gab die Devise aus: "Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung".

Um in der Pandemie rechtssicher agieren zu können, verlängerte der Bundestag vergangene Woche auf Antrag der Koalitionsfraktionen (19/27196) zum dritten Mal die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Für den Antrag votierten neben Union und SPD auch Linke und Grüne, die FDP enthielt sich, die AfD votierte dagegen.

Zugleich billigten die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf (19/26545; 19/27291), der vorsieht, dass der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben. Das Gesetz beinhaltet außerdem die Weitergeltung der Corona-bedingten Sondervollmachten und Hilfsregelungen, die ansonsten Ende März 2021 ausgelaufen wären. Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in Paragraf 5 Absatz 2-5 IfSG gelten weiter. Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen werden an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft. Neu hinzu kommen Impfziele, die den Rechtsrahmen für die Prioritäten beim Impfen stärken sollen. Schließlich sieht das Gesetz eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungen zur epidemischen Lage vor, deren Ergebnis bis Ende 2021 vorgelegt werden soll. Für den Gesetzentwurf stimmten 367 Abgeordnete, 293 waren dagegen, es gab drei Enthaltungen.

Opposition unzufrieden In der Schlussberatung rügten Redner der Opposition die Novelle als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung zudem mangelnde Transparenz, fehlende Strategie und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.

Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. "Aber wir sind noch in einer besonderen Lage." Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und mit Blick auf die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. "Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie", sagte Spahn und fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung erstmals fest verankert. "Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt."

Kritische Debatten Rudolf Henke (CDU) wies Vorwürfe zurück, wonach das Parlament im Kampf gegen die Pandemie nicht ausreichend beteiligt sei. Aus den kritischen Debatten seien Konsequenzen gezogen worden. Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungssituation im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Kompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.

Sabine Dittmar (SPD) erinnerte daran, dass bereits vor einem Jahr wichtige gesetzliche Regelungen getroffen worden seien, um flexibel auf die Pandemie reagieren zu können. Die Regelungen seien damals auf ein Jahr befristet worden, die Pandemie halte die Welt jedoch weiter in Atem. Auch in Deutschland gebe es keine Entwarnung. Somit sei die Fortgeltung der epidemischen Lage richtig. Dittmar betonte, die Abwägung zwischen Infektionsgeschehen und Lockerung bleibe eine Gratwanderung. Mit Tests und Impfungen gebe es nun aber mehr Grund für Zuversicht.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Coronakrise komplett versagt. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. Umso unverständlicher sei das "chaotische Krisenmanagement" mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren.

Rechtslage Zweifel an der gesetzlichen Grundlage für die Entscheidungen in der Pandemie äußerte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Die Feststellung der epidemischen Lage eröffne dem Bundesgesundheitsministerium nach wie vor die Option für Verordnungen ohne Zustimmung des Bundestages. "Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig." Damit werde der Parlamentsvorbehalt umgangen. Die Nennung von Impfzielen für die Priorisierung sei ebenfalls nicht ausreichend, dies müsse gesetzlich normiert sein, alles andere sei verfassungswidrig. Sie beklagte überdies das aus ihrer Sicht mangelhafte Impfmanagement, das dem Land einen schweren Imageschaden zugefügt habe.

Aus Sicht der Linksfraktion ist die Fortgeltung der epidemischen Lage sinnvoll. Susanne Ferschl (Linke) beklagte jedoch "Chaos und Planlosigkeit" sowie einen Mangel an Transparenz, Strategie und Beteiligung des Parlaments. Die Bund-Länder-Runde bezeichnete sie als "stundenlanges Spektakel im Kanzleramt" und forderte: "Die Debatte gehört raus aus dem Kanzleramt und rein in das Parlament."

Die in der Bund-Länder-Runde getroffenen Entscheidungen seien teilweise nicht nachvollziehbar. "Die Inzidenzwerte schwanken im Stundentakt zwischen 35, 50 und 100." Die Öffnungsschritte muteten seltsam an. "Das ist alles nicht logisch, das ist Willkür und keine Strategie."

Maria Klein-Schmeink (Grüne) rügte, im IfSG sei weiterhin nicht nachvollziehbar, was die Bundesregierung in welcher Lage konkret tun werde. Die Bund-Länder-Runde beschließe neue, relevante Inzidenzwerte, die im Gesetz gar nicht vorkämen. Die Regierung habe es verschlafen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klar und rechtssicher sei und den Menschen Orientierung biete.