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Vor 55 Jahren... : Prozess gegen Dr. Fischer

22.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

25.3.1966: SS-Arzt in DDR zum Tode verurteilt. In der DDR galt er als ein bei seinen Patienten geschätzter Arzt mit eigener Praxis auf dem Land. 20 Jahre praktizierte Dr. med. Horst Fischer unbehelligt im Kreis Fürstenwalde, ehe er nach zehn Verhandlungstagen am 25. März 1966 vom Obersten Gericht der DDR "wegen fortgesetzt begangenen Verbrechens gegen die Menschlichkeit" zum Tode verurteilt wurde: Ab 1942 hat er als ranghoher SS-Arzt im Konzentrationslager Auschwitz rund 70.000 Menschen für die Gaskammer selektiert.

Eigentlich war die Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern in der DDR schon in den 1950er Jahren zum Erliegen gekommen. Die Schuldigen seien in der Bundesrepublik zu finden, so die DDR-Propaganda. Dass Fischer dennoch der Prozess gemacht wurde, hatte zwei Gründe: Anklage wurde kurz nach dem Ende der Frankfurter Auschwitz-Prozesse erhoben. Ost-Berlin wollte zeigen, dass es nicht weniger konsequent gegen den Faschismus vorging als der Westen. Vor allem aber interessierte sich das DDR-Regime für Fischers Einsatz im Nebenlager Monowitz, dessen Insassen Zwangsarbeit für die IG Farben leisten mussten - einem Unternehmen, das nach Auflösung durch die Alliierten in mehreren westdeutschen Nachfolgeunternehmen fortbestand. So geriet die Verhandlung zum Schauprozess, in dem die SED-Führung Ablauf und Urteil vorgegeben hatte. Die Schuld Fischers wurde dennoch zweifelsfrei belegt, auch durch sein eigenes Geständnis. Am 8. Juli 1966 wurde er in Leipzig enthauptet. Benjamin Stahl